Frage an Gerald Weiß bezüglich Soziale Sicherung

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Gerald Weiß
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Frage von Bernd-Dietrich H. •

Frage an Gerald Weiß von Bernd-Dietrich H. bezüglich Soziale Sicherung

Nauendorf, den 01.09.2008

Sehr geehrter Herr Weiß,
sehr geehrte Mitglieder des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales

Ich bin Rentner und in die Privatinsolvenz geraten, weil ich mich aktiv für den Erhalt von 50 Arbeitsplätzen eingesetzt, an den Rechtsstaat BRD geglaubt und, das war das Ausschlaggebende, will ich eine für juristische Laien irreführende „Mithaftungserklärung“ unterschrieben hatte. Das bedeutet, dass von meiner ohnehin reduzierten Ostrente noch ein erklecklicher Teil verloren geht.
Seit dem 01.07.2005 existiert die derzeit gültige Festlegung der Pfändungsgrenzen.
Zwischenzeitlich haben sich die Verbraucherpreise ganz erheblich erhöht und es geht ungebremst weiter.
Meine Frage:
Wann ist mit einer Anpassung der überholten Pfändungsgrenzen zu rechnen?
Die Frage nach der „Einheit von Löhnen, Gehältern und Renten“ will ich 17 Jahre!! nach der politischen Einigung gar nicht stellen.

Mit freundlichen Grüßen

B.-D. Hamann

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CDU

Sehr geehrter Herr Hamann,

Sie haben eine konkrete Frage zum Thema Pfändungsgrenzen gestellt. Leider bin ich kein Fachmann in Sachen Privatinsolvenz. Wieso Sie eine "Mithaftungserklärung" unterschrieben haben, ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein, kann ich nicht beurteilen. Nachforschungen haben jedoch ergeben, dass die Pfändungsgrenzen, wie Sie auch schreiben, zuletzt im Jahre 2005 erhöht wurden – auf nunmehr 985,15 Euro des monatlichen Arbeitseinkommens. Dieser Anteil wird vom Staat nicht angetastet. Wenn mehrere Personen betroffen sind, so steigt die Pfändungsgrenze bis über 2100 Euro.
Diese Grenzen werden nach meinen Informationen ständig angepasst.
Darüber, ob in dieser Legislaturperiode noch etwas verändert wird, liegen mir leider keine Informationen vor.

Mit freundlichen Grüssen

Gerald Weiß