Frage an Gerda Hasselfeldt bezüglich Finanzen

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Gerda Hasselfeldt
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Frage an Gerda Hasselfeldt von Heike R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

in den europäischen Verträgen zur Währungsunion ist eindeutig vorgeschrieben, dass z.B. kein überschuldeter Staat auf ein Bailout, also Hilfen der Partner bauen darf (Artikel 125, auch No-Bailout-Klausel genannt).
Artikel 123 verbietet eine Finanzierung des Staatshaushalts durch die gemeinsame Zentralbank, was über den Umweg der Anleihenkäufe der EZB seit Mai 2010 faktisch dann doch praktiziert wurde.

Welche rechtlichen Schritte werden die Bundesregierung und die CSU einleiten, damit diese Gesetzeslücke, Anleihenkäufe der EZB, für die dann wiederum der deutsche Steuerzahl massiv und zum größten Teil haften muss, umgehend geschlossen wird?
Stimmen Sie darin zu, dass mit dieser Praxis, die Artikel 123, 125 ausgehebelt werden und dann dies dreist noch als völlig legal bezeichnet wird?

Hinzu kommt Artikel 126, der Defizitverfahren gegen die Mitgliedsländer regelt. Solche Defizitverfahren wurden zwar pro forma, aber nie effektiv angewendet, oder können Sie ein Beispiel effektiver Anwendung nennen?

Wie funktioniert ein Finanzsystem auf Dauer stabil, wenn weiterhin politisch motivierte Entscheidungen die ökonomischen Fakten weitgehend ignorieren?

Weshalb können Politiker, die gegen geltendes europäische Recht handeln, oder dies zulassen/sanktonieren, nicht rechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn dadurch nachweislich volkswirtschaftlicher Schaden eintritt, den zu vermeiden Politiker ja bei Amtsantritt geschworen haben?

Mit freundlichem Gruß
Heike Rogall

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Rogall,

vielen Dank für Ihre Fragen zur europäischen Finanzpolitik, die Sie mir über Abgeordnetenwatch gestellt haben.

Die Unterstützung Griechenlands ist für die Stabilität des Euros eine unentbehrliche Maßnahme. Die Vereinbarkeit der Kredite und des Euro-Rettungsschirms mit dem Grundgesetz wird derzeit in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht überprüft. Wir sind der Auffassung, dass diese Entscheidungen zulässig waren und mit dem Grundgesetz wie auch mit europäischem Recht übereinstimmen. Sie waren notwendig, um die Eurozone zu stabilisieren und damit auch von Deutschland als größte europäische Volkswirtschaft Schaden abzuwenden. Die Anleihekäufe der EZB sind lediglich zeitlich befristet und der Ausstieg wird derzeit diskutiert. Die Ankäufe waren eine Möglichkeit die Eurozone zu festigen, als es noch keine politischen Instrumente für Finanzhilfen gab.

Die nachhaltige Stabilisierung der Eurozone ist ein maßgebliches Interesse von Deutschland und den anderen Euro-Ländern. Die Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts ist eine wesentliche Voraussetzung zur Verhinderung derartiger Krisen. Die Staats- und Regierungschefs der EU haben im März diesen Jahres u.a. die Stärkung diese Pakts beschlossen. Ein wesentliches Element sind dabei schärfere Sanktionen gegen sogenannte Defizitsünder, die früher und schneller greifen sollen. Gerät ein Mitgliedstaat dennoch in eine finanzielle Notlage und ist damit die Stabilität der Eurozone gefährdet, so kommt als „ultima ratio“ ab 2013 der Europäische Stabilisierungsmechanismus (ESM) zum Tragen. Der ESM löst den derzeitigen zeitlich begrenzten Stabilisierungsmechanismus ab. Hilfen aus dem ESM dürfen nur im Gegenzug für die Erfüllung wirtschafts- und finanzpolitischer Auflagen vergeben werden. Die Hilfsmaßnahmen sehen Kredite und in Ausnahmefällen Anleihekäufe am Primärmarkt vor.

Diese finanzpolitischen Entscheidungen schaffen die Voraussetzung für einen auf Dauer stabilen Euro, der für die gesamte Eurozone von überragender Wichtigkeit ist.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Hasselfeldt, MdB