Frage an Gisela Splett bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Gisela Splett
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Norbert M. •

Frage an Gisela Splett von Norbert M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Splett,

nach meiner Kenntnis haben Sie am 25.11.09 dem Gesetz zur Errichtung und zum Betrieb einer Ethylen-Rohrleitungsanlage in BW wie alle Ihre Fraktionskollegen/innen zugestimmt. Dazu habe ich folgende Fragen an Sie:

1. Waren Sie sich bei Ihrer Zustimmung zu diesem Gesetz im Klaren darüber, dass Sie damit ein hoch gefährliches Projekt ermöglichen, das die betroffenen Anwohner einer erheblichen Gefährdung aussetzt?
2. Haben Sie sich vor Ihrer Zustimmung mit der Möglichkeit einer nie ausschließbaren Leckage, die im schlimmsten Fall zu einem Inferno mit katastrophalen Folgen führen kann, auseinandergesetzt?
3. Hat in Ihrer Fraktion jemand ernsthaft versucht, eine Haftung des Betreibers oder des Landes in unbegrenzter Höhe durchzusetzen?
4. Wieso gibt es bis heute keine erkennbare Katastrophenschutzplanung für dieses Projekt?
5. Das Land BW und die Betreiberfirma EPS fügen den Eigentümern von bebauten Grundstücken entlang der Pipeline einen beträchtlichen finanziellen Schaden zu, da ihre Wohngrundstücke wegen der Gefährlichkeit des hoch entzündlichen und unter hohem Druck stehenden Ethylens erheblich an Wert verlieren. Was werden Sie unternehmen, um den betroffenen Mitbürgern für die zu erwartende Wertminderung ihrer Grundstücke einen finanziellen Ausgleich zu sichern?
6. Sind Sie sich bewusst, dass mit Ihrer Zustimmung zu diesem Gesetz das Recht jeder Bürgerin und jedes Bürgers auf Schutz des Eigentums und der körperlichen Unversehrtheit schon jetzt und im Katastrophenfall in noch höherem Maße verletzt wird?
7. Können Sie verstehen, dass die betroffenen Bürger es als zynisch empfinden, wenn ihre Volksvertreter dieses Projekt als dem Gemeinwohl dienlich bezeichnen?
8. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Landtag von BW dieses bürgerfeindliche Gesetz zurücknimmt oder zumindest in wesentlichen Punkten ändert, um das zerstörte Vertrauen zwischen Wählerschaft und Gewählten wieder in Ordnung zu bringen?

Mit freundl. Grüßen

Norbert Müller

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Müller,

vor der Zustimmung zum Gesetz zur Errichtung und zum Betrieb einer Ethylen-Rohrleitungsanlage haben wir das Vorhaben innerhalb der Grünen Landtagsfraktion diskutiert. Ich habe dabei auch auf Sicherheits-Bedenken hingewiesen.

Wir sind jedoch innerhalb der Fraktion zur Einschätzung gelangt, dass das Projekt vertretbar ist, die Planungen dem Stand der Technik und den erforderlichen Sicherheitsbestimmungen entsprechen und Maßnahmen für eventuelle Schadensfälle im erforderlichen Umfang vorgesehen sind.

Wir haben dem Gesetz im Übrigen erst zugestimmt, nachdem der Betreiber weitere Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern durchgeführt hatte und Enteignungen auf diese Weise fast ganz vermieden werden konnten. Eine Verletzung der AnwohnerInnen in ihrem Eigentumsrecht oder in ihrem Recht auf Unversehrtheit liegt meines Erachtens nicht vor.

Die von Ihnen vorgebrachten Bedenken sind in die Abwägung im Vorfeld der Beschlussfassung eingeflossen. Solange keine neuen Erkenntnisse vorliegen, sehe ich deshalb keine Chance für eine Änderung des Gesetzes.

Ich bedauere, Ihnen keine für Sie befriedigendere Antwort geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Splett