Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?

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Gisela Stang
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Frage von Horst E. •

Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?

Der Landesbetrieb Hessen-Forst verlangt für die Nutzung des hessischen Staatswaldes für Wanderstrecken bei Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen eine „Nutzungspauschale“ in von 297,50 Euro, wenn mehr als 200 Teilnehmer erwartet werden.

Der damalige zuständige Hessische Staatsminister Jörg Jordan hat 1991 zu Wanderveranstaltungen im Wald angeordnet (Staatsanzeiger für das Land Hessen 35/1991 vom 2. September 1991, Seite 2018f. Ziffer 788):

„Im Hinblick auf die besondere gesellschafts- und gesundheitspolitische Bedeutung des Sports, den hohen Freizeitwert derartiger Veranstaltungen und mit Rücksicht auf den i. d. R. gemeinnützigen Charakter der veranstaltenden Vereine bitte ich, die oben genannten Veranstaltungen im Staatswald des Landes unentgeltlich zu gestatten und zu unterstützen.“

Die Wanderfreunde Hatzbachtal meinen, dass diese Feststellung immer noch ihre Berechtigung hat. Wanderveranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald sollten kostenfrei sein.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für die Einsendung Ihrer Frage und ihr Engagement für die Wanderfreunde Hatzelbach. Als SPD-Fraktion sind wir uns der verschiedenen Schutz- und Erholungsfunktionen der hessischen Wälder für Umwelt, Tiere und Menschen sehr bewusst. Der Erhalt der Wälder ist uns dabei ebenso ein Anliegen, wie ihre öffentliche Zugänglichkeit und Nutzbarkeit, ob für Sport oder zum Entspannen. Die Nutzung sollte dabei auch für größere Gruppen - wie auch im Fall eines Wandertages - kostenfrei bleiben, solange dabei keine Gewinne erzielt werden sollen. Die Erhebung einer Nutzungspauschale für die Durchführung kommerzieller Veranstaltungen, bei der Gewinne erzielt werden sollen, wie sie durch die derzeitigen Regelungen vorgesehen ist, halte ich für legitim.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Stang