Muss der Deal zum Verkauf von städtischen HHLA-Anteilen an die MSC Mediterranean Shipping Company in Brüssel zur EU-Beihilfenkontrolle angemeldet werden?

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Frage von Peter S. •

Muss der Deal zum Verkauf von städtischen HHLA-Anteilen an die MSC Mediterranean Shipping Company in Brüssel zur EU-Beihilfenkontrolle angemeldet werden?

Hamburg und die MSC wollen eine „strategische Partnerschaft“ gründen. Die FHH hält gegenwärtig rund 69 % der Anteile an der HHLA, die künftig als Joint Venture geführt werden soll, wobei der Anteil der Stadt 50,1% und der von MSC bis zu 49,9 % betragen soll, Hamburg also Aktien an die MSC verkaufen muss. Diese Aktienverkäufe werden anscheinend außerbörslich erfolgen.
https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/17355816/2023-09-13-hafen-partnerschaft-msc/
Laut Empfehlung der EU sollte „eine Privatisierung möglichst durch Veräußerung der Aktien an der Börse erfolgen. Ansonsten ist eine offene, transparente und bedingungsfreie Ausschreibung, in deren Rahmen der Meistbietende den Zuschlag für die Vermögenswerte/das Unternehmen erhält, der bevorzugte Weg.“
Siehe dazu Seite 14 des Leitfadens der EU-Kommission:
https://ec.europa.eu/competition/state_aid/studies_reports/swd_guidance_paper_de.pdf

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