Frage an Gregor Amann bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Gregor Amann
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Frage von Andrea H. •

Frage an Gregor Amann von Andrea H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Amann,

Herr Wiefelspütz hat mich an Sie verwiesen:

der Bundestag hat das Petitionsverfahren mehrerer Petitionen gegen die VDS in m.E. unzulässiger Weise zusammengefaßt und verworfen (1). Die Petenten werden im Beschluss um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden Gesichtspunkt eingegangen werden könne.

Warum kann nicht auf jeden Gesichtspunkt eingegangen werden? Einer dieser Gesichtspunkte war z.B., dass schon allein die Protokollierung aller Verbindungsdaten die Menschen einschüchtert. Uunabhängig davon, ob der Staat im Einzelfall tatsächlich auf die Daten zurückgreift oder nicht (2). Allein die Existenz der Vorratsdaten bewirkt schon den Effekt zu dem sich das BVefG bereits früher wie folgt geäußert hat:

"Das Grundrecht will die Bedingungen einer freien Telekommunikation aufrecht erhalten. Die Nutzung des Kommunikationsmediums soll in allem vertraulich möglich sein. Mit der grundrechtlichen Verbürgung der Unverletzlichkeit des Fernmeldegeheimnisses soll vermieden werden, dass der Meinungs- und Informationsaustausch mittels Telekommunikationsanlagen deswegen unterbleibt oder nach Form und Inhalt verändert verläuft, weil die Beteiligten damit rechnen müssen, dass staatliche Stellen sich in die Kommunikation einschalten und Kenntnisse über die Kommunikationsbeziehungen oder Kommunikationsinhalte gewinnen."

Warum gehen Sie auf solche wichtigen Aspekte nicht ein? Keine Lust? Keine Zeit? Keine Argumente?

(1)<http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/uebersicht_abgeschlossen/BGR_16-00237.pdf&gt;

(2) <http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/228/55/lang,de/&gt;

Zu dem einzigen Gesichtspunkt auf den der Petitionsauschuss im Beschluss eingeht, nämlich dem Umstand, dass man die VDS mit Anonymisierungsdiensten umgehen könne, heißt es, dass dem nicht so sei, da auch diese Dienste verpflichtet sind, die Daten mitzuloggen. Gibt es kein Recht mehr auf Anonymität? Wie erklären Sie sich § 13 (4) Satz 2, sowie § 6 TMG? Und werden Münzfernsprecher bald verboten?

mfg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Hornung,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich in „abgeordnetenwatch“ nicht zu konkreten Petitionsverfahren äußere. Denn für eine faire und sachliche Diskussion einzelner Petitionen müsste dann auch der vollständige Wortlaut sowohl der betreffenden Petition als auch des dazugehörigen Bundestagsbeschlusses samt Begründung hier veröffentlicht werden. Und dafür ist dieses Forum weder gedacht noch geeignet. Was meine persönliche Meinung zum Thema „Vorratsdatenspeicherung“ angeht, darf ich Sie auf meine Antwort vom 7.5.2008 an Herrn Solbach verweisen.

Mit freundlichen Grüßen,

Gregor Amann, MdB