Frage an Gregor Gysi bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Gregor Gysi
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Frage von Robert R. •

Frage an Gregor Gysi von Robert R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gysi,

am 14.06.2013 um 00:25!! hat der Bundestag einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der unter Anderem dafür gesorgt hat, dass der Bundesrechnungshof seine Prüfberichte nicht mehr veröffentlichen muss. Dies hat offensichtlich unter sehr zweifelhaften Umständen stattgefunden, unter Anderem hier nachzulesen:

https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2014-03-13/handstreich-im-bundestag-teil-ii-wie-abgeordnete-um-025-uhr-ein-burgerrecht
http://blogs.stern.de/hans-martin_tillack/klammheimlich-das-gesetz-geaendert/
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-03/ifg-transparenz-bundesrechnungshof

Unter der erstaunlich geringen Anzahl Abgeordneter, die dem Entwurf einstimmig zugestimmt haben, befanden sich offensichtlich auch Mitglieder der Linksfraktion. Die Linke tut sich in den letzten Jahren eigentlich als einzige im Bundestag vertretene Partei hervor, die sich für Demokratie, Bürgerwille und Transparenz einsetzt, die Zustimmung zu diesem Gesetz und das Mittragen der Form dieser Abstimmung lässt sich mit diesem Bild der Partei leider so gar nicht in Einklang bringen.

Nachdem sich für mich aus dem Video von Phoenix nicht nachvollziehen lässt, welche Abgeordneten sich an der Abstimmung beteiligt haben, würde ich mich freuen, wenn sie als Fraktionsvorsitzender dazu Stellung nehmen könnten. Wieso hat die Linksfraktion diesem Entwurf zugestimmt und nicht stattdessen die Beschlussfähigkeit des Bundestages angezweifelt?

Mit freundlichen Grüßen
Robert Reindke

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Sehr geehrter Herr Reindke,

Ihre Nachricht vom 19. März hat mich erreicht.
Ich werde die Angelegenheit prüfen und Sie erhalten dann wieder Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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Sehr geehrter Herr Reindke,

inzwischen konnte ich die Angelegenheit prüfen.

Im Ausschuss haben wir uns der Stimme enthalten, im Plenum haben wir zugestimmt. Dabei ging es uns darum, zusätzliche Zahlungen für die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe an die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu ermöglichen. Dafür haben wir in Kauf genommen, dass andererseits geregelt wurde, dass der Bundesrechnungshof seine Informationen erst herausgeben darf, wenn der Bundestag sich mit seiner Kritik befasst hat. Es gibt diesbezüglich kein Verbot, sondern nur eine zeitliche Verschiebung. Es war eine Abwägung zu unterschiedlichen Interessen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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