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DIE LINKE
• 30.01.2008

Sehr geehrter Herr Haaske,

den Artikel 20 Abs. 4 GG können Sie dann für sich in Anspruch nehmen, wenn eine Bundesregierung versuchen sollte, die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen.

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DIE LINKE
• 28.01.2008

(...) Hinsichtlich der so genannten Bedarfsgemeinschaften ist dies schon vom Verfassungsgericht geprüft worden. Wegen des Gebots im Grundgesetz, die Ehe zu fördern, sei es legitim, dass man Regelungen schaffe, die Vorteile für jene, die nicht heirateten, beseitigten. (...)

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DIE LINKE
• 15.01.2008

Sehr geehrte Frau Kretzschmar,

Ihre Nachricht vom 8. 1. hat mich erreicht. Ich bitte Sie, sich diesbezüglich an das zuständige Innenministerium zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gysi

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DIE LINKE
• 17.01.2008

(...) 4 GG wurde aufgenommen, um für den Fall der Gefahr eines neuen Naziregimes oder eines neuen Naziregimesuchs zur Beseitigung der demokratischen Ordnung ein Widerstandsrecht etabliert zu haben. (...) Im übrigen ist das Widerstandsrecht ein individuelles für jede Bürgerin und jeden Bürger. (...)

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