Frage an Gudrun Schlett bezüglich Verbraucherschutz

Gudrun Schlett
DIE LINKE
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Frage von Nikolaos M. •

Frage an Gudrun Schlett von Nikolaos M. bezüglich Verbraucherschutz

Warum darf ich nicht zur Wahl gehen?
Bin mit 3 Jahren nach Deutschland eingewandert und lebe also schon seit knapp 40 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland (Bayern).Es wird Werbung gemacht – „Geht zur Wahl“!!!
stellen Sie sich vor, ich will, aber darf nicht .Habe im 16 Lebensjahr eine Lehre begonnen und nach 3 Jahren auch abgeschlossen und bin seit meinem 20 Lebensjahr, bis jetzt Selbstständig. Hab also die gleichen Rechte und Pflichten, wie jemand der die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und kann nicht mitentscheiden !!
Warum darf ich nicht zur Wahl gehen?

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Maniadakis

dass Sie auch nach knapp 40 Jahren Leben in der Bundesrepublik noch immer nicht wählen dürfen, halte ich genauso für einen Skandal wie Sie. Politische Mitbestimmungsrechte für Migrantinnen und Migranten sind unverzichtbarer Teil einer fortschrittlichen Integrationspolitik. Und natürlich muss auch gelten: keine Pflichten ohne politische Rechte. DIE LINKE fordert deshalb ein Wahlrecht für alle dauerhaft in Deutschland Lebenden - auf kommunaler Ebene, aber auch darüber hinaus. Ausserdem wollen wir die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglichen, damit Menschen nicht gezwungen sind, die Wahl zwischen der Beibehaltung der Staatsbürgerschaft Ihres Herkunftslandes und der Einbürgerung zu treffen. Wenn es nach uns ginge, dürften Sie also wählen - ob als "Doppelpass-Deutscher" oder als langjähriger Wohnbürger.

Bitte lassen Sie sich nicht entmutigen, weiterhin Ihr Wahlrecht zu fordern.

Einen herzlichen Gruss
Gudrun Schlett