Portrait von Günter Baaske
Antwort von Günter Baaske
SPD
• 28.03.2017

(...) Dezember eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, kann die Schulpflicht ebenfalls schon im Herbst des Jahres beginnen - jedoch nur auf Antrag der Eltern in begründeten Ausnahmefällen. Die Einschulung mit fünf Jahren im Sinne Ihrer Anfrage als Regelfall findet also nicht statt. (...)

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