Frage an Günther Beckstein von Thomas U. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Beckstein,
ist es nicht rechtswidrig, daß ungefragt Getaufte - und das sind ca. 99% der getauften Katholiken - den Kirchenaustritt mit 31.- € bezahlen müssen? Davon ausgegangen, daß diese Kosten in den Standesämtern tatsächlich entstehen, sollten sie doch vom Unternehmen mit der raffiniertesten Mitgliederpolitik, der katholischen Kirche, getragen werden. Zudem ist ja die Taufe Unmündiger, auch wenn ein Pate für ihn spricht, ein Verstoß gegen das Grundrecht der Religionsfreiheit!
Würden Sie eine entsprechende Änderung befürworten?
Sie haben
folgende Frage vom 9.8.2008 nach den Konkordatsverträgen noch nicht beantwortet!
Thomas Unger
Sehr geehrter Herr Unger,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Ihre Überlegungen sind für mich jedoch nicht nachvollziehbar. Ich habe an dieser Stelle bereits mehrfach erklärt, dass ich im Verhältnis zwischen Staat und Kirchen keinen Änderungsbedarf sehe. Diesen Ausführungen habe ich nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günther Beckstein, MdL
Bayerischer Ministerpräsident