Frage an Günther Oettinger bezüglich Verkehr

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Günther Oettinger
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Frage an Günther Oettinger von Jörg S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Oetinger,

mich würde es mal interessiern, wie lange die Hinhaltetaktik bezüglich der begrenzten Passagierfluglizens für den Flughafen Lahr noch andauern soll. Eine Landesregierung die einerseits Imagekampanien betreibt um Investoren in unser Bundesland zu bringen und andererseits Investoren wie der Plane Station Group und jetzt Babcock & Brown das Leben so schwer macht ist für mich schlichweg unglaubwürdig.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Schaub

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schaub,

ich danke für Ihre Nachricht vom 4. März 2006, in der Sie nach einer Passagierfluglizenz für den Flughafen Lahr fragen. Von einer Hinhaltetaktik der Landesregierung kann überhaupt nicht die Rede sein.

Sowohl die rechtliche wie die politische Diskussion um den Flugplatz Lahr konzentrieren sich zur Zeit auf die Frage, ob und wie das vom Investor Babcock & Brown mit dem Europa-Park entwickelte Konzept eines ausschließlich für die Zwecke des Europa-Parks arbeitenden Flughafens in Lahr realisiert werden kann.

Diese Frage wird derzeit im Rahmen eines Antrags auf Erteilung einer Sonderflughafengenehmigung vom Regierungspräsidium Freiburg nach allen hierfür maßgebenden rechtlichen Kriterien geprüft und anschließend auch entschieden. Es handelt sich hierbei um ein luftverkehrsrechtliches Genehmigungsverfahren, bei dem es - anders als bei dem nach wie vor am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anhängigen Verfahren - nicht um eine unbeschränkte Passagierfluggenehmigung, sondern lediglich um die Prüfung eines zweckgebundenen Sonderflughafens ausschließlich für Verkehre zum Europa-Park geht.

Ein solcher nur beschränkt nutzbarer Flughafen unterliegt anderen rechtlichen Voraussetzungen als ein für den allgemeinen Verkehr zugelassener Regionalflughafen. Die Prüfung dieser rechtlichen Voraussetzungen obliegt nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften dem Regierungspräsidium in Freiburg, das das Verfahren sorgfältig, sachgerecht und zügig betreibt.

Die Landesregierung kann und darf dieser Prüfung, bei der viele Interessen und Aspekte zu gewichten und abzuwägen sind, nicht vorgreifen. Denn schließlich - und Gott sei Dank - leben wir in einem Rechtstaat, der keine politische Willkür oder Beeinflussung solcher Prozesse erlaubt. Die Vermutung, die Landesregierung verzögere die Entscheidung, ist daher nicht zutreffend.

Weitere Informationen zur Politik der CDU finden Sie unter www.cdu-bw.de. Ich bitte Sie herzlich, weitere Fragen direkt an mich zu adressieren - und zwar über das Kontaktformular auf meiner Homepage:
www.guenther-oettinger.de/index.php?id)7.

Mit freundlichen Grüßen

Günther H. Oettinger MdL.