Frage an Günther Oettinger bezüglich Wirtschaft

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Günther Oettinger
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Frage von Harald S. •

Frage an Günther Oettinger von Harald S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Oettinger,

Ihre Antwort an Herrn Speidel zum Thema Rundfunkgebühren für internetfähige PCs zeigt mir, dass Ihnen offenbar entgangen ist, dass mit dem jetzigen RGebStV doch ein Paradigmenwechsel eingeleitet wurde.
Bislang hatte ein Gewerbetreibender oder Selbständiger immer die Wahlmöglichkeit, keine Rundfunkgebühr zahlen zu müssen, wenn er gewerblich kein Radio oder TV bereitgehalten hat.
Ab 2007 hat er diese Möglichkeit nicht mehr, da er aufgrund anderer Gesetze und Verordnungen zur Nutzung des Internet gezwungen ist (Umsatzsteuervoranmeldung, Lohnmeldungen...).
Damit kommt dies einer staatlich verordneten "Zwangsabgabe" für all die Gewerbetreibenden und Selbständigen gleich, die bislang noch nicht erfasst wurden.
Und wenn man den letzten Aussagen von GEZ-Mitarbeitern glauben darf, befreit nur ein gewerblich angemeldeter TV von dieser "Abgabe", ein angemeldetes Radio nicht. Ein TV-Gerät haben meiner Erfahrung nach nur wenige im gewerblichen Umfeld.

Sollen also wirklich die meisten Betriebe belastet werden? Sinken dann im Gegenzug kurzfristig die Gebühren, weil dadurch mehr eingenommen wird?

Weiter sind nun auch Berufsgruppen wie z.B. Lehrer betroffen, denn diese nutzen heute häufig zuhause einen PC zum erstellen von Unterrichtsmaterial oder Klausuren. Dies ist dann keine "ausschließlich private Nutzung" mehr, somit müssen auch Lehrer zusätzliche Rundfunkgebühren zahlen.

Wurde dies ausreichend berücksichtigt?

Mit freundlichen Grüßen
Harald Simon

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Simon,

besten Dank für Ihre Nachricht vom 11. März 2006. Wie schon in meiner Antwort an die Herren Speidel und Schlüter lege ich auch Ihnen gerne noch einmal die Überlegungen dar, die zu der von Ihnen kritisierten Regelung im Rundfunkgebührenstaatsvertrag geführt haben.

Wir haben ein öffentlich-rechtliches Rundfunksystem, das unserer Gesellschaft insgesamt zu Gute kommt. Nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern als private Nutzer, sondern auch der Wirtschaft und dem Staat. Dieses System hat auch eine soziale Komponente: Wer sozial bedürftig ist, kann dieses System ohne Gebühren nutzen. Diese Gebühren müssen in diesem Fall von den anderen getragen werden. Überhaupt gilt: Es gibt keine Mehreinnahmen zu Gunsten der Rundfunkanstalten, sondern lediglich einen von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunksanstalten festgelegten Finanzbedarf. Dieser ist von der Gemeinschaft der Gebührenzahler zu decken, dass heißt Mehreinnahmen führen allein zur Entlastung der Gebührenzahler.

Der Beitrag jedes einzelnen Gebührenzahlers für dieses Gesamtsystem muss in erträglichen Grenzen bleiben. Er beträgt derzeit 17 Euro. Hierfür erhält der Bürger eine Vielzahl öffentlich-rechtlicher Fernseh- und gerade auch regionaler und lokaler Radioprogramme. Zusätzlich gibt es Dienstangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Schließlich werden auch die Landesmedienanstalten und damit die Aufsicht über den privaten Rundfunk hieraus finanziert. Diese Gebühr kann nur dann in einem erträglichen Rahmen gehalten werden, wenn die Basis für ihre Erhebung breit bleibt.

Deshalb muss sich die Anknüpfung der Gebührenpflicht den veränderten Gewohnheiten anpassen. Wenn für den Rundfunkempfang immer mehr neuartige Geräte anstelle der herkömmlichen Geräte treten, dann müssen auch diese Geräte grundsätzlich der Gebührenpflicht unterliegen. Ansonsten würde sich die Zahl derjenigen, die Rundfunkgebühren entrichten, vermindern und die Belastung des einzelnen Gebührenteilnehmers sich unverhältnismäßig erhöhen. Deshalb ist es folgerichtig, neben herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten grundsätzlich auch andere Empfangsgeräte wie PCs der Rundfunkgebührenpflicht zu unterwerfen. Nach Auffassung der Länder ist der vorhandene Tatbestand im Rundfunkgebührenstaatsvertrag, der die Gebührenpflicht begründet, abstrakt bereits geeignet, diese Geräte zu erfassen. An ihm haben die Länder wie - bereits dargelegt - deshalb auch keine Änderungen vorgenommen.

Mit freundlichen Grüßen

Günther H. Oettinger MdL
Ministerpräsident