Frage an Günther Oettinger bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Portrait von Günther Oettinger
Günther Oettinger
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Günther Oettinger zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Gerhard R. •

Frage an Günther Oettinger von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Oettinger,

Kirchensteuernachzahlungen für Jahre nach dem Kirchenaustritt!

Die mit dieser Forderung konfrontierten Personen konnten bzw. können der berechtigten Auffassung sein, der Kirche nicht mehr anzugehören - Einzelheiten unter www.kirchensteuern.de und www.humanismus.de.

Im Hinblick auf die Mitverantwortung der Länder - Zusammenarbeit mit den Kirchen - frage ich Sie:

Werden Sie Fälle dieser Art in Baden-Württemberg verhindern oder sollen Eltern sicherheitshalber auf die Taufe verzichten?

Freundliche Grüße
Gerhard Reth

Portrait von Günther Oettinger
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reth,

besten Dank für Ihre Nachricht vom 12. März 2006. Wenn man das Thema Ihrer Frage betrachtet, so muss zunächst darauf geachtet werden, für welchen Zeitraum die Kirchensteuerzahlungen zu entrichten sind. So kann es natürlich dann zu späteren Kirchensteuernachzahlungen kommen, wenn ein früherer Einkommensteuerbescheid - aus welchen Gründen auch immer - zum Nachteil geändert werden muss. Dies schlägt natürlich auch auf die Kirchensteuer der früheren Jahre - zu Recht - durch. Bei "echten" Kirchensteuernachzahlungen für das Austrittsjahr kann es sich nur um die Fälle handeln, in denen ein Bürger seinen Kirchenaustritt erklärt und anschließend für einen Zeitraum vor dem konkreten Kirchenaustritt noch Steuerfestsetzungen erfolgen. Diese rückwirkend erfolgende höhere Kirchensteuerfestsetzung ist völlig gerechtfertigt. Desgleichen kann es im Austrittsjahr zu Kirchensteuererstattungen kommen, die zu einer Berichtigung des Sonderausgabenabzugs der Kirchensteuer im früheren Zahlungsjahr zwingt.

Unabhängig davon werde ich als Christ und Vorsitzender einer christlichen Partei natürlich nicht dafür plädieren, dass Eltern auf die Taufe ihrer Kinder verzichten sollten. Ich denke, die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche, die über die Taufe vermittelt und symbolisiert wird, ist ein so eigener Wert, dass er nicht in Zusammenhang mit materiellen Dingen wie der Kirchensteuer gebracht werden sollte.

Weitere Informationen zur Politik der CDU finden Sie unter www.cdu-bw.de. Ich bitte Sie herzlich, weitere Fragen direkt an mich zu adressieren - und zwar über das Kontaktformular auf meiner Homepage:
www.guenther-oettinger.de/index.php?id)7.

Mit freundlichen Grüßen

Günther H. Oettinger MdL