Frage an Hannelore Kraft bezüglich Soziale Sicherung

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Hannelore Kraft
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Frage von Raymund B. •

Frage an Hannelore Kraft von Raymund B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Kraft,

sie haben vor einigen Tagen angeregt, dass Langzeitarbeitslosen mehr gemeinützige Beschäftigungen angeboten werden.

Meiner Meinung nach wird das doch schon längst in den Argen täglich praktiziert, in Form der sog. 1-Euro-Jobs (SGB II, § 16d) und geförderter Beschäftigungen (SGB II, §16e).

Meine Frage wäre nun: wodurch unterscheidet sich Ihr "Modell" von der derzeitigen Praxis?

Eine Förderung nach §16e muss, so wie ich das verstehe, noch nicht einmal "gemeinützig" sein, aber es spricht auch nichts gegen diese Förderung, wenn es so wäre. Der Paragraph sagt ja auch aus, dass die Förderung "unbefristet" sein kann.

Bei einem 1-Euro-Job gibt es ja auch die Möglichkeit, die Förderung (Mehraufwandsentschädigung) länger in Anspruch zu nehmen, wenn gewisse "Pausen" zwischen den 1-Euro-Jobs eingelegt werden.

Beide Förderungsmöglichkeiten gehen also weit über einen 3-Monatszeitraum hinaus. "Freiwillig" (für den Arbeitslosen) ist keine der Beschäftigungsmöglichkeiten. Er MUSS ja, Kraft Gesetz, JEDE Arbeit annehmen, wenn er nicht eine Streichung des ALG2 riskieren will.

Wo sehen sie da also einen Änderungsbedarf und wie -genau- soll die (Gesetzes)änderung aussehen?

Ich freue mich auf eine baldige Antwort

mit besten Grüßen

R. Bollinger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bollinger,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich will Ihnen gerne den Unterschied des von der SPD vorgeschlagenen Modells eines sozialen Arbeitsmarktes zu den beiden von Ihnen genannten Instrumenten erläutern.

Der Soziale Arbeitsmarkt ist vom Prinzip der strikten Freiwilligkeit geprägt und von dem Grundsatz, dass keine Konkurrenz zu Arbeitssuchenden im ersten Arbeitsmarkt entstehen darf. Die Beschäftigungsverhältnisse sollen auf Dauer angelegt und sozialversicherungspflichtig ausgestaltet sein.

Das Prinzip der Freiwilligkeit macht den ersten Unterschied zu beiden Instrumenten, zu § 16d (Ein-Euro-Jobs) ebenso wie zu § 16e (u.a. das Kombilohnmodell hier in NRW) aus. Anders als die Beschäftigung z.B. im Kombilohnmodell geht es nicht darum, die Vermittlung auf "normale" Arbeitsstellen durch Zuschüsse zu ermöglichen, weil damit eine Konkurrenz zu den anderen Arbeitssuchenden entsteht. Wir wollen, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber, Kommunen und Träger und die Arbeitsverwaltung vor Ort die Beschäftigungsfelder identifizieren, auf denen eine solche Verdrängung vermieden wird.
Und anders als bei den Ein-Euro-Jobs wird die Beschäftigung nicht befristet sein - die von Ihnen genannten "gewissen Pausen" bedeuten für die Betroffenen, dass sie immer wieder aus dem Erwerbsleben herausgerissen werden - und es wird auch in die Arbeitslosenversicherung, in die Krankenversicherung und in die Rentenkasse eingezahlt.

Fazit: Der Soziale Arbeitsmarkt wird eine Ergänzung zu den beiden anderen Instrumenten sein und wir lösen mit ihm die Problemstellung für eine ganz bestimmte Zielgruppe, der bisher durch Ein-Euro-Jobs und Kombilohnmodelle nicht geholfen werden konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Hannelore Kraft