Frage an Hannelore Kraft bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Hannelore Kraft
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Frage von Andreas K. •

Frage an Hannelore Kraft von Andreas K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Kraft,

die Minister haben sich auf einen neuen "Rundfunkbeitragstaatsvertrag" geeinigt. Halten Sie diese Änderung für durchführbar oder werden die Verfassungsrichter da einen Strich durch machen? Was an dieser Einigung auffällt, ist die Tatsache, dass es bei der Höhe bleibe soll. Durch die Abgabe pro Haushalt würde doch der Erlös um einiges höher für die Sendeanstalten ausfallen. Warum wird dann, sofern durchsetzbar, der Beitrag nicht gesenkt? Sind Sie nicht auch der Ansicht, dass der Verwaltungsapparat und aufwand bei der GEZ nicht massiv gesenkt werden kann?

Vielen Dank vorab und freundliche Grüße,
Andreas Kauerhof

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SPD

Sehr geehrter Herr Kauerhof,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16. Dezember 2010 zum Thema Rundfunkfinanzierung.

Sicher wissen Sie schon, dass die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sich am 15. Dezember 2010 auf einen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verständigt haben. Er sieht einen Wechsel zu einem geräteunabhängigen Rundfunkbeitragsmodell vor, bei dem künftig der neue Beitrag pro Haushalt erhoben wird und alle Nutzungsmöglichkeiten der dort lebenden Personen (Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, PC, Autoradio) abdecken soll. Gleiches gilt auch für den nichtprivaten Bereich. Dort soll ein Beitrag für Betriebsstätten, gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter, erhoben werden.

Damit wird in Zukunft nicht mehr an die konkrete Nutzung eines vorhandenen Rundfunkempfangsgerätes angeknüpft. Da inzwischen nahezu alle Haushalte mit entsprechenden Geräten versorgt sind, kommt der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Paul Kirchhof in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass eine Typisierung des Beitragstatbestandes und ein Anknüpfen an den Haushalt verfassungsrechtlich zulässig sind. Schließlich hat jede in einem Haushalt lebende Person generell die Möglichkeit, die vielfältigen Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Wort und Bild zu nutzen. Hierfür sind von Seiten des privaten und auch des nichtprivaten Bereichs entsprechende Beiträge zur solidarischen Finanzierung des Gesamtangebotes des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu zahlen.
Das Gutachten ist im Internet unter http://www.ard.de/intern zu finden. Aufgrund dieses Gutachtens glaube ich nicht, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Modell als verfassungswidrig ansehen wird.

Mit der Neuregelung wird auch dem Zusammenwachsen der unterschiedlichen medialen Nutzungsformen Rechnung getragen. Aufgrund der technischen Weiterentwicklung der Geräte und auch der Angebote wird es in Zukunft kaum noch möglich sein, zwischen den bisherigen reinen Hörfunk- und Fernsehgeräten zu unterscheiden. Viele Geräte wie PCs und Handys, die in den Haushalten vorhanden sind, eröffnen vielfältige multimediale Anwendungen und Wege, über die die Rundfunkanstalten ihre Angebote präsentieren. Insofern wird es einen einheitlichen Beitrag geben, der alle Nutzungsformen medialer Angebote abdeckt.

Sie gehen davon aus, dass die Rundfunkanstalten mit dem neuen Beitragsmodell höhere Einnahmen haben werden. Der Mittelbedarf der Rundfunkanstalten wird von der Kommission für die Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (KEF) regelmäßig geprüft. Sie setzt sich aus unabhängigen Sachverständigen zusammen, die bei der Entwicklung und späteren Überprüfung des Beitragsmodells eng eingebunden sind. Über die zu erwartenden Einnahmen kann nach Aussage der Kommission zum jetzigen Zeitpunkt niemand eine sichere Prognose machen. Daher wird es zunächst bei einem stabilen Rundfunkbeitrag in Höhe der heutigen Rundfunkgebühr bleiben. Zur Überprüfung der finanziellen Auswirkungen des Modellwechsels ist dann eine Evaluierung nach zwei Jahren vorgesehen, die insbesondere die Entwicklung der Erträge aus dem Rundfunkbeitrag umfasst. Sollte die KEF Mehreinnahmen für die Rundfunkanstalten ermitteln, würden diese aufwandsmindernd berücksichtigt und sich auf die Höhe des Rundfunkbeitrags auswirken. Dann könnte der Beitrag - wie von Ihnen vorgeschlagen - gesenkt werden.

Eine zentrale ServicesteIle wie die GEZ wird auch nach der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag notwendig sein, um einen effektiven und günstigen Einzug der Beiträge weiterhin zu gewährleisten und um die Teilnehmerbetreuung und die Befreiungen durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Hannelore Kraft