Herr Möller, setzen Sie sich für eine eigenständige, weisungsfreie und vom Landtag gewählte Landesbeauftragte bzw. einen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in MV ein?
In Mecklenburg-Vorpommern leben rund 408.000 Menschen mit Behinderungen, etwa ein Viertel der Bevölkerung. MV ist zugleich das einzige Bundesland ohne eine eigenständige Landesbeauftragte bzw. einen eigenständigen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen. Die Aufgaben werden vom Bürgerbeauftragten mit wahrgenommen.
In allen anderen Bundesländern gibt es entsprechende Landesbeauftragte; in mehreren werden sie vom Parlament bestellt. Der Inklusionsförderrat MV verfügt über wichtige Beteiligungs- und Empfehlungsrechte, ist jedoch ein Beratungsgremium und keine eigenständige hauptamtliche Beauftragtenstelle.
Entscheidend ist, ob die Interessen von Menschen mit Behinderungen hauptamtlich, fachlich spezialisiert, unabhängig und ressortübergreifend vertreten werden.
Quellen: Sozialministerium MV, Angaben Ende 2025; Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle UN-BRK, Factsheet „Beauftragte*r für Menschen mit Behinderungen“, 2023.
Sehr geehrter Herr K.,
Vielen Dank für Ihre wichtige Frage.
Ich halte den in Mecklenburg-Vorpommern eingeschlagenen Weg grundsätzlich für richtig.
Die Interessen von Menschen mit Behinderungen werden bei uns nicht allein durch eine einzelne Person vertreten. Die Verantwortung liegt beim Bürgerbeauftragten, der eine zentrale und verlässliche Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger bietet. Aus meiner Sicht ist diese Bündelung sinnvoll: Sie schafft klare Zuständigkeiten, vermeidet Doppelstrukturen und verhindert, dass Menschen von einer Stelle zur nächsten verwiesen werden.
Gleichzeitig hat Mecklenburg-Vorpommern mit dem Inklusionsförderrat eine besondere Struktur geschaffen. Wir sind das einzige Bundesland, das über ein solches Gremium verfügt. Dort werden Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände unmittelbar in die Landespolitik einbezogen. Der Inklusionsförderrat verfügt über wichtige Beteiligungs- und Empfehlungsrechte und gibt den Betroffenen damit eine starke Stimme.
Ich bin deshalb überzeugt: Wir brauchen nicht mehr Strukturen um ihrer selbst willen, sondern Strukturen, die tatsächlich einen Mehrwert für Menschen mit Behinderungen schaffen.
Entscheidend ist, dass ihre Interessen gehört werden, in politische Entscheidungen einfließen und ihre Rechte konsequent umgesetzt werden.
Sollte sich in der Praxis zeigen, dass ein eigenständiger Landesbeauftragter einen echten zusätzlichen Mehrwert bringt, bin ich selbstverständlich bereit, mich mit dieser Frage auseinanderzusetzen. Für mich wäre aber entscheidend, dass dadurch keine Doppelstrukturen entstehen und die neue Funktion einen klaren zusätzlichen Nutzen hat.
Eine solche Entscheidung würde ich nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg treffen. Ich würde sie eng mit dem Inklusionsförderrat, den Verbänden und den Menschen mit Behinderungen selbst beraten und gemeinsam bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
Hannes Möller
