Frage an Hans-Josef Fell bezüglich Umwelt

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Hans-Josef Fell
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Johannes N. •

Frage an Hans-Josef Fell von Johannes N. bezüglich Umwelt

Guten Tag Herr Fell

Ich betreibe mit 3 anderen Landwirten zusammen eine Biogasanlage seit Dezember 2006. Wir heizen mit unserer Anlage eine Schule sowie ein Freibad und eine Bücherei.
Wir sind also ähnlich wie in Jühnde Pioniere im Bereich der sinnvollen Wärmenutzung.
Die Wärmeleitung zu unseren Wärmekunden haben wir komplett selbst finanziert.
Im Gesetzesentwurf zum neuen EEG wird vorgeschlagen den KWK Bonus von zwei auf drei Cent für Neuanlagen anzuheben. Es ist für uns unverständlich warum wir als sogenannte Altanlage nicht den erhöhten KWK Bonus erhalten.????
Wie sehen hierzu die aktuellen Planungen aus???
Aufgrund der extrem gestiegenen Rohstoffkosten würde uns und der gesamten Branche die geplante Erhöhung des NAWARO -Bonus helfen. Wie sehen hierzu die Planungen aus????

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Niemeyer,

da der Gesetzentwurf nicht von uns stammt, können wir ihn auch nur interpretieren. Dass die Erhöhung des KWK-Bonus nur für Neuanlagen gelten soll, hat vermutlich den Hintergrund, dass die Bundesregierung damit Anreize für den Bau von neuen Biogasanlagen setzen will. Bei Altanlagen würde eine höhere KWK-Vergütung nur dazu führen, dass die EEG-Kosten für den Stromkunden stiegen, ohne dass deswegen zusätzlich EEG-Strom erzeugt würde.

Ob dies aber im parlamentarischen Verfahren haltbar sein wird, ist fraglich, da dann Neuanlagenbetreiber einen Wettbewerbsvorteile gegenüber den Betreibern von Altanlagen hätten.

Dieses Problem tritt bei der Erhöhung des NaWaRo-Bonus nicht auf, da hier der Regierungsentwurf nicht zwischen Neu- und Altanlagen unterscheidet. Dies lässt sich damit sehr gut begründen, dass sowohl die Neu- als auch die Altanlagen von der erhöhten Beschaffungskosten betroffen sind. Eine Unterscheidung wäre folglich hier nicht begründbar gewesen. Die genauen Details der Regelung können Sie im Gesetzentwurf einsehen. Ich möchte anregen, dass Sie sich auch die Begründung anschauen, da hier die meisten Fragen beantwortet werden. Den Text finden Sie u.a. unter www.erneuerbare-energien.de

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Pfeiffer