Frage an Hans-Michael Goldmann von Mathilde W. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Goldmann,
zum Thema "Lebens- und Futtermittel" folgende Fragen -
Warum werden immer mehr Patente auf Tier und Pflanzen beantragt bzw. sind gentechnisch veränderte Organismen grundsätzlich patentiert.
Beispiele Monsanto hält für MON810 in USA seit 2004 das Patent US 6,713,259 B2 und für ihre Pflanzen die gegen das firmeneigene Pestizid Roundup-Ready resistent sein sollen, dass Patent "EP 546090" - vergeben vom Europäischen Patentamt (=EPA) München.
Ihr klares "Ja" oder "Nein" zur Vergabepraxis des EPA bei gentechnisch veränderten Organismen?
2) Das EPA will das sogenannte Brokkoli-Patent und sogenannte Kuhpatent (EP 1330552) mit umfassender gültigkeit auf Zuchtverfahren und die Pflanzen selber erteilen - viele Einsprüche verzögern das zur Zeitt.
"Ja" oder "Nein" zu Patenten auf konventionelle Zucht und die Zuchtverfahren?
3) Bei der Verarbeitung von Stärkekartoffeln bekommen die Landwirte Kartoffel-Reste oder verwertbare Nebenprodukte (Pülpe,..) zur Verfütterung.
Sind Sie für die Verfütterung von Kartoffelresten und Pülpe von Amflora?
4) Die Antibiotikaresistenzen nehmen zu, der zunehmende Antibiotikaeinsatz bei Masthühnern ist bewiesen - aktuelle NDR-Berichte: http://www.ndr.de/info/programm/sendungen/reportagen/masthuehner101.html
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ndr_aktuell/aktuell375.html
Wie stehen Sie dazu und mit welchen Anträge wollen Sie diese fragwürdige Praxis abstellen?
Sehr geehrte Frau Wagner,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Lebens- und Futtermittel“ auf Abgeordnetenwatch an mich und meine Kollegin Frau Dr Happach-Kasan. Als Arbeitsgruppe für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der FDP-Bundestagsfraktion arbeiten wir bei allen Themen aus unserem Fachbereich sehr eng zusammen. Deshalb haben wir uns entschieden, auf Ihre wortgleiche Anfrage eine gemeinsame Antwort zu verfassen.
1) Patente auf gentechnisch veränderte Organismen:
Sie fragen sehr speziell nach der Vergabepraxis des Europäischen Patentamtes bei Patenten auf gentechnisch veränderte Organismen.
Patente sind Schutzrechte
Patente gehören zu den Schutzrechten, mit denen geistiges Eigentum geschützt wird. Der Schutz geistigen Eigentums hat in Europa eine lange Tradition. „Das Patentrecht der Stadt Venedig im Jahr 1474 enthielt im Kern alle wesentlichen Kriterien, die unser heutiges Patentgesetz ausmacht, und zwar dem Schutz des persönlichen geistigen Eigentums an einer Erfindung, das Recht andere davon auszuschließen und die zeitliche Befristung.“ (lt. Wikipedia) Patente sind somit Schutzrechte für Erfindungen. Sie werden nach sachlicher Prüfung erteilt. Das erste deutsche Patentrecht stammt aus dem Jahr 1877. Ein anderes bekanntes Schutzrecht ist das Urheberrecht, das ohne sachliche Prüfung gilt und bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gilt.
Das Europäische Patentamt beschreibt Patente als „Tauschgeschäft“: „Als Gegenleistung für die Gewährung des Schutzrechts muss der Erfinder die Einzelheiten seiner Erfindung offen legen. Diese Informationen werden in der Patentschrift veröffentlicht, so dass jeder davon profitieren kann. Ein Patent ist somit ein "Tauschgeschäft" von Offenbarung gegen Schutzrecht.“ [1]
Patente auf Organismen seit dem 19. Jahrhundert
Patente auf Lebewesen gibt es bereits seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert. Louis Pasteur erhielt im Jahr 1873 ein Patent auf eine gereinigte Hefe [2]. Seither wurden mehrere Tausend Mikroorganismen wie Phagen, Bakterien, Hefen, viele von ihnen gentechnisch verändert, unter Patentschutz gestellt. Ein Beispiel findet sich in jedem Supermarkt: probiotische Joghurts werden mit patentierten Bakterienkulturen hergestellt, wie man auf der Verpackung lesen kann.
Das Patent auf die so genannte „Harvard-Krebsmaus“ wurde 1992 erteilt, 2001 modifiziert, aber im Kern für gültig erklärt. Die Erforschung von BSE ist ebenfalls unterstützt worden durch gentechnisch veränderte Organismen, die patentiert worden sind. Seit 2008 wird das menschliche Antithrombin aus der Milch von transgenen Ziegen gewonnen [3]. Eine Ziege liefert im Jahr zwischen 500 und 1000 Gramm. Mit herkömmlicher Methode wäre dafür das Blut von etwa 50 000 Blutspendern erforderlich. Ein praktisches Beispiel können wir im Supermarkt erleben: probiotische Joghurts werden mit patentierten Bakterienstämmen hergestellt.
Mit der Patentierung dieser transgenen Organismen werden Erfindungen im Bereich der Biotechnologie geschützt, die den Inhabern der Patente ermöglichen, einen finanziellen Nutzen aus den eigenen Erfindungen zu ziehen und damit ihre Aufwendungen, ohne die solche Erfindungen nicht möglich sind, zu refinanzieren. Der Schutz geistiger Leistungen ist ein wesentlicher Motor, um Erfindungen zu stimulieren. Die FDP tritt für den Schutz geistigen Eigentums ein.
Transgene Pflanzen, Patente auf Konstrukte
Ein Konstrukt ist eine genetische Erfindung. Es ist eine im Labor zusammengesetzte DNS-Sequenz. Dieses besteht gewöhnlich aus dem Zielgen, dem regulatorische DNS-Sequenzen hinzugefügt wurden. Diese werden gebraucht, damit das Konstrukt im Genom des Zielorganismus als Gen funktioniert und so das gewünschte Protein produziert wird. Auf diese Weise kann in das Genom einer höheren Pflanze wie Mais zum Beispiel das Gen eines Bakteriums wie Bacillus thuringiensis eingebracht werden. Bacillus thuringiensis produziert einen Wirkstoff, der gegen Schmetterlinge wirkt. Die so genannten Bt-Pflanzen sind resistent gegen das Schadinsekt Maiszünsler. Ein anderes Beispiel ist die Toleranz gegenüber einem Herbizid.
Solche Konstrukte werden patentiert. Sie können in verschiedene Pflanzen eingebaut werden. Bei der Entwicklung solcher Konstrukte entstehen Kosten in mehrstelliger Millionenhöhe. Diese Kosten investieren Unternehmen nur, wenn sie über die Erteilung eines Schutzrechtes wie z. B. eines Patentes die Chance erhalten, die Erfindung wirtschaftlich zu nutzen.
Patente auf Sequenzen oder Teilsequenzen von genetischem Material können nach deutschem und europäischem Recht nur dann erteilt werden, wenn das Produkt dieser Sequenz bekannt ist und eine konkrete Anwendungsmöglichkeit wie beispielsweise ein solches Konstrukt beschrieben ist. Die Patentierung einer bloßen DNS-Sequenz ist dagegen nicht möglich.
Patentschutz/Sortenschutz
Eine Sorte ist gekennzeichnet durch ihr gesamtes Genom, das durch das Sortenschutzrecht geschützt wird. Der Nachbau von zertifiziertem Saatgut verpflichtet den Landwirt zur Zahlung von Nachbaugebühren. Eine transgene Pflanze ist gekennzeichnet durch das einzelne transferierte Gen. Dr. Doris Walter, Leiterin des Arbeitskreises Biotechnologie in der Rechtsabteilung des Deutschen Patent- und Markenamtes in München hat dies in einer lesenswerten Veröffentlichung herausgestellt. [4].
Auch im Patent EP 546090 von Monsanto ist nur die Toleranz gegen RoundupReady patentiert. Diese lässt sich in unterschiedliche Pflanzensorten einbringen. Für die Nutzung dieses Konstrukts verlangt der Patentinhaber (Monsanto) die Zahlung einer Lizenzgebühr.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Sommer 2010 einschränkend entschieden, dass sich der Patentschutz von herbizidtolerantem Soja nicht auf das daraus gewonnene Sojamehl erstreckt, obwohl die patentrechtlich geschützte DNA-Sequenz als Rückstand darin enthalten ist. Der von einem europäischen Patent gewährte Schutz ist ausgeschlossen, wenn die geschützte DNA-Sequenz aufgehört hat, ihre Funktion in der ursprünglichen Pflanze, aus der sie hervorgegangen ist, zu erfüllen.
Die Vergabepraxis des Europäischen Patentamtes hat sich im Lauf der letzten Jahre verändert. Daher kann ich Ihnen kein klares Ja oder Nein zur Vergabepraxis des Europäischen Patentamtes mitteilen.
2) Patente auf Pflanzen/Tiere durch konventionelle Zuchtverfahren:
Die FDP lehnt ebenso wie die anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag Patente auf mit konventionellen Züchtungsverfahren gezüchtete Pflanzen und Tiere ab. Hierzu haben die zuständigen Berichterstatter eine gemeinsame Stellungnahme zur Grünen Woche abgegeben, die Sie hier nachlesen können [5]. Wir begrüßen die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes zu den Patentfällen Brokkoli und Tomate. Wir gehen davon aus, dass die gestellten Patente für nichtig erklärt und zukünftig derartige Patentanträge unterbleiben werden. Damit hat die Beschwerdekammer deutlich gemacht, dass das Patentwesen mit den geltenden Regelungen verantwortungsvoll umgehen kann.
Gemeinsam streben die Berichterstatter im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Klarstellung der EU-Biopatentrichtlinie an. Patente sollen nicht auf „Mini-Erfindungen“ erteilt werden und es dürfen keine Patentblockaden durch übermäßige Ansprüche entstehen. Wir sprechen uns dafür aus: „… unsere nationalen Gestaltungsspielräume weiter zu nutzen und ein Monitoringverfahren einzuführen, um die Erteilungspraxis der Patentämter kontinuierlich zu beobachten. Zudem streben wir eine aktive Rolle des Bundes und ein Prozesskostenhilfemodell an, welches eine wirkungsvolle Vertretung öffentlicher Interessen im Rahmen der Einspruchsverfahren vor den Patentämtern ermöglicht. Wir treten für eine Überprüfung des Finanzierungsmodells des Europäischen Patentamtes ein und plädieren für eine größere Unabhängigkeit der Großen Beschwerdekammer.“
Kuh-Patent EP 1330552
Biotechnologen aus Neuseeland und Belgien haben ein Patent auf ein Marker unterstütztes Selektionsverfahren für Kühe mit besserer Milchleistung beantragt. Der Einspruch gegen das Patent wurde abgelehnt. Inzwischen wurde vor der Großen Beschwerdekammer Beschwerde eingelegt. Von diesem Patent werden jedoch nicht die Tiere erfasst, die die Gensequenz bereits von Natur aus tragen [6].
3) Kostenersparnis für Stärkefabriken durch Amflora
Bei der Produktion von Stärke für die industrielle Verwertung (z. B. Papierherstellung) aus Kartoffeln wird überwiegend der Amylopektin-Anteil der Kartoffelstärke verwendet. Die zweite Stärkekomponente, Amylose, ist für bestimmte industrielle Prozesse ungeeignet. Eine handelsübliche Kartoffel enthält etwa 20 Prozent Amylose. Es kostet Wasser und Energie, das Amylopektin von der Amylose zu trennen. Diese Kosten können durch die Verwendung von Kartoffeln der Sorte Amflora vermieden werden. Die genaue Ersparnis für einzelne Betriebe hängt zwangsläufig von vielen einzelnen Faktoren ab, genaue Zahlen kann ich Ihnen deswegen nicht liefern. Auf der Internetseite zur Amflora [7] heißt es hierzu: „Durch Produktions- und Verarbeitungsvorteile kann mit Amylopektin-Kartoffeln wie Amflora ein geschätzter Mehrwert von 100 bis 200 Millionen Euro jährlich erzielt werden.“ Die FDP hat sich in den Koalitionsverhandlungen dafür eingesetzt, dass über die Zulassung von transgenen Pflanzen in der EU auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse entschieden wird. Die EFSA (European Food Safety Authority) hat die Zulassung der Kartoffelsorte empfohlen.
4 a) Verfütterung der Amflora-Pülpe in der Landwirtschaft
Die Kartoffelsorte Amflora ist zugelassen für den Anbau und die Verwendung als Nahrungs- und Futtermittel. Die EFSA hat mehrfach darüber verhandelt und ihre Zulassung empfohlen, die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) hat die Kartoffel ebenfalls als sicher bewertet. Im Sinne des Ressourcenschutzes ist eine Verwendung der Pülpe, der Kartoffelabfälle aus der Stärkeherstellung, erwünscht. Das in der Kartoffel enthaltene Antibiotika-Resistenzgen nptII vermittelt eine Resistenz gegen die beiden Antibiotika Kanamycin und Neomycin. Beide haben wegen ihrer toxischen Wirkung für Mensch und Tier nur eine sehr geringe Bedeutung als Antibiotikum. Ein Risiko für die Humanmedizin, also für Menschen, besteht nicht. Der Anbau von Pflanzen mit dem Antibiotika-Resistenzgen nptII trägt nicht zur Verbreitung der Resistenz bei Bakterien bei, da das Gen in der Natur bereits vorhanden ist. [8].
Antwort Frage 4 b)
Antibiotika haben seit ihrer Entdeckung durch Alexander Fleming 1928 einen sehr großen Beitrag zur Gesundheit von Mensch und Tier erbracht. Zur Heilung schwerer Infektionserkrankungen wie z. B. Lungenentzündung oder in der Wundbehandlung sind Antibiotika unverzichtbar. Mit der Verwendung von Antibiotika geht die Entwicklung von Bakterien einher, die Resistenzgene gegen bestimmte Antibiotika besitzen. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der geeigneten Wirkstoffe kaum noch zunehmen wird. Deswegen ist es ein wichtiges Ziel der Human- und Tiermedizin die missbräuchliche Anwendung von Antibiotika und damit die Zunahme von Resistenzgenen und dadurch bedingt den Verlust der Wirksamkeit der Antibiotika zu vermeiden.
Der Antibiotika-Resistenzatlas GERMAP 2008 [9; 10] weist aus, dass im Jahr 2008 etwa 250 bis 300 Tonnen Antibiotika in Deutschland in der Humanmedizin verbraucht wurden. Das entspricht dem Verbrauch von 15 Tagesdosen pro 1000 Versicherte und Tag. Damit liegt Deutschland im Vergleich der europäischen Länder im unteren Drittel. In der Tiermedizin wurden im Jahr 2005 etwa 784,4 Tonnen verbraucht, davon etwa die Hälfte für landwirtschaftliche Nutztiere, die andere Hälfte für die übrigen Haustiere. Der Resistenzatlas gibt spezifisch Auskunft über Resistenzen von Bakterien, die in der Humanmedizin oder der Tiermedizin von Bedeutung sind. Da für unterschiedliche Keime die Resistenzentwicklung sehr unterschiedlich ist, ist die Beobachtung der Resistenzentwicklung für die verschiedenen Keime wichtig.
Das GERM-Vet Monitoringprogramm untersucht seit dem Jahr 2001 jährlich deutschlandweit Bakterien von Lebensmittel liefernden Tieren. In den Jahren 2004 – 2006 wurde zusätzlich die komplementäre BfT-GermVet Monitoringstudie in Deutschland durchgeführt. Diese Studie legte ihren Focus auf bakterielle Infektionserreger von Hunden, Katzen und Pferden.
In 2008 hat die damalige Bundesregierung die Deutsche Antibiotika-Resistenz-Strategie (DART) beschlossen, deren Ziel die Minderung des Antibiotikaeinsatzes ist. Der Resistenzatlas zeigt auf, bei welchen Keimen in welchen Behandlungssituationen eine problematische Resistenzentwicklung vorhanden ist. Aktuell gilt dies insbesondere für Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA), für die das Bundesgesundheitsministerium deswegen zum 1. Juli 2009 eine Meldepflicht eingeführt hat. Zudem wird im Rahmen von DART am Robert-Koch-Institut ein flächendeckendes Resistenz-Surveillancesystem aufgebaut.
Zum verantwortlichen Umgang mit Antibiotika in der Tierhaltung tragen verschiedene Maßnahmen bei: Antibiotikaleitlinien der Bundestierärztekammer (2010), Fortbildungsmaßnahmen von BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung), FLI Friedrich-Löffler-Institut) und anderen Einrichtungen, Verschreibungspflicht für Antibiotika, Eingrenzung der Indikation bei in der Humanmedizin therapeutisch besonders wichtigen Antibiotika, Monitoring, Wirksamkeitsüberwachung, etc.. Weiterhin soll die Datengrundlage über die Verwendung von Antibiotika im Rahmen der DIMDI-Verordnung (= Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information) verbessert werden.
Eine deutliche Minderung der Resistenzbildung von Bakterien gegenüber Antibiotika wird nur erreicht werden, wenn die wesentlichen Ursachen bekämpft werden. An erster Stelle steht dabei noch immer ein teilweise unkritischer Antibiotikaeinsatz in der Humanmedizin. Z. B. werden von Viren verursachte Erkältungskrankheiten vielfach mit Antibiotika bekämpft, obwohl letztere nur gegen Bakterien wirken. Durch unterdosierte Antibiotika können Bakterien Resistenzgene ausbilden.
Die in der von Ihnen genannten Sendung des NDR von den Datenschutzbeauftragten erhobene Forderung, dass die Namen der Tierärzte genannt werden sollen, die Antibiotika verschreiben, empfinde ich als ungeheuerlich. Er erinnert an das Mittelalter. Damals waren Pranger üblich. Die fachliche Beurteilung eines verantwortlichen Einsatzes von Antibiotika bei landwirtschaftlichen Nutztieren liegt nicht in der Kompetenz von Datenschützern.
Im Europäischen Vergleich liegt die deutsche Hähnchenmast in Sachen Tierschutz weit voraus. Weniger Tiere pro Quadratmeter werden gehalten und die Hygieneanforderungen sind enorm hoch (z.B. Stalldesinfektion vor Eintreffen der Küken). Im Bereich der Arzneimittelvergabe besteht seit langem die Dokumentationspflicht der Geflügelhalter und Tierärzte zum Einsatz von Antibiotika. Die Einhaltung wird im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplanes (NRKP) überwacht. Der NRKP dient der Aufklärung der Ursachen von Rückständen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Dabei steht u.a auch die Überprüfung der Einhaltung der festgelegten Höchstmengen für Rückstände von zugelassenen Tierarzneimitteln im Vordergrund. Die zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte übernehmen die Kontrolle. Es ist das Ziel, die Verwendung von Antibiotika in der Tiermedizin auf die notwendige Heilung von Infektionen zu beschränken.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Michael Goldmann
[1] http://www.epo.org/patents/Grant-procedure/About-patents_de.html
[2] https://www.ige.ch/d/jurinfo/documents/j10010d.pdf.
[3] http://www.transgen.de/lebensmittel/tiere/652.doku.html
[4] http://www.springerlink.com/content/36872x10v1h56687/
[5] http://www.happach-kasan.de/landwirtschaft/landwirtschaft-initiativen/
[6] https://register.epoline.org/espacenet/application;jsessionid=217971648E4845B2F1B048EBE06F31CB.RegisterPlus_prod_1?number=EP01992795&tab=main
[7] http://amflora.basf.com/content/faq/
[8] http://www.happach-kasan.de/gruene-gentechnik/
[9] http://www.springer-gup.de/de/pharmazie/news/2382-Antibiotikaverbrauch_und_Resistenzentwicklung/
[10] http://www.p-e-g.org/econtext/germap2008