Frage an Hans-Peter Bartels bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Hans-Peter Bartels
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Frage von Jürgen V. •

Frage an Hans-Peter Bartels von Jürgen V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Bartels,
die unten angehängten Fragen hatte ich Ihrem Fraktionsvorsitzenden, Herrn Dr. Peter Struck, gestellt. Dieser hat mich nun in seiner Antwort an Sie, als den für meinen Bezirk (Kiel Projensdorf) zuständigen Abgeordneten, verwiesen. Ich bitte um Ihre Position zu den unten gestellten Fragen.
Mit freundlichem Gruss
Jürgen Velten

Sehr geehrter Herr Dr. Struck,

als Fraktionsführer der regierenden SPD-Fraktion habe ich an Sie folgende Fragen zum Thema Rente mit 67 und zum Selbstverständnis der Abgeordneten:
1. Warum dürfen Abgeordnete, welche die Rente mit 67 für den Bürger beschlossen haben, selbst bereits mit 55 und nach nur 18 Jahren im Bundestag eine volle Rente beziehen? Warum leben Sie uns Bürgern nicht das vor, was Sie uns verordnen?
2. Warum dürfen Angeordnete trotz üppiger Rentenzahlungen unbegrenzt hinzuverdienen während die Abgeordneten beim kleinen Mann dies gesetzlich verhindern?
3. Warum dürfen Abgeordnete ihren Einfluß im Parlament (ihr Mandat) durch sogenannte "Nebentätigkeiten" an Firmen verkaufen, während jeder kleine Beamte bei solchen käuiflichen Aktivitäten wegen Korruption verurteilt wird?
4. Warum dürfen Abgeordnete eine steuerfreie Aufwandsentschädigung ohne jeglichen Nachweis erhalten, während die selben Abgeordneten den Bürger durch Steuergesetze kleinlich verregeln?
5. Kann es sein, dass Abgeordnete sich nicht mehr als echte Volksvertreter verstehen, sondern eher als eine privilegierte Kaste, die sich selbst Rechte genehmigt, welche sie dem Bürger wie selbstverständlich vorenthält? Ist es möglich, dass durch dieses unmögliche Verhalten der Abgeordneten die allgemeine Politikerverdrossenheit zu Recht einen Höchststand erlebt hat? Und kann es sein, dass die Abgeordneten in erster Linie an ihrem Zusatzverdienst durch "Vermarktung" des Mandats interessiert sind und erst in zweiter an der Problemlösung im Interesse der Bevölkerung?

Mit freundlichem Gru

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Velten,

vielen Dank für Ihre Frage. Nein, Bundestagsabgeordnete sind keine „privilegierte Kaste“, auch wenn dieser Eindruck gelegentlich in den Medien vermittelt wird.

Abgeordnete verdienen sicher im Vergleich zu vielen anderen Berufsgruppen nicht schlecht, der Glaube aber, mit einem Mandat (das immer auch nur auf Zeit ist), könne man Reichtümer anhäufen, ist ebenso wenig richtig. Spitzenverdiener sind eher in der Wirtschaft zu finden. Nur zwei Bespiele: Die vier Vorstände der Deutschen Bank verdienten im Jahr 2002 gemeinsam rund sechsmal so viel wie unsere ganze Bundesregierung, die 13 Vorstandsmitglieder von DaimlerChrysler bekamen im gleichen Jahr so viel wie alle 603 Bundestagsabgeordneten zusammen.

Gleichwohl gibt es eine Reihe von Regelungen (Altersversorgung, Nebentätigkeiten, steuerfreie Aufwandsentschädigung), die ich in der bisherigen Form nicht für optimal halte. Ich habe vor einiger Zeit meine Vorschläge zur Reform des Parlamentsrechts in einem Papier („Politik als Beruf auf Zeit“) zusammengefasst, das Sie auf meiner Internetseite nachlesen können (www.hans-peter-bartels.de/bartels.php/cat/3/aid/80).

Ich kann mir, wie Sie meinem Papier entnehmen können, gut vorstellen, die Altersversorgung der Abgeordneten grundlegend zu ändern. Viel Misstrauen ließe sich abbauen, wenn Mitglieder des Bundestages, wie jeder Arbeitnehmer, ganz normal in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen und zusätzlich privat für das Alter vorsorgen würden. Auch wäre ich dafür, dass mandatsbedingte Kosten im Wesentlichen auf Nachweis erstattet werden (so wie es bei der Beschäftigung von Mitarbeitern, Telekommunikationskosten oder Büromaterial schon heute der Fall ist).

Zur Frage der Nebeneinkünfte: Für mich ist die Arbeit im Parlament ein „Fulltimejob“. Wer sein Mandat ernst nimmt, kann nach meiner Erfahrung eigentlich keine Zeit für weitere berufliche Betätigungen haben. Dass einige wenige Kollegen gegen die beschlossene Veröffentlichungspflicht sogar klagen, kann ich nicht nachvollziehen. Seit ich Mitglied des Bundestages bin, habe ich mich für eine Veröffentlichungspflicht eingesetzt und könnte mir auch darüber hinausgehende Regelungen, einschließlich eines gänzlichen Verbots, vorstellen. Ich selbst veröffentliche jährlich einen Rechenschaftsbericht, in dem ich auch meine Einkünfte offen lege (abrufbar auf meiner Homepage unter www.hans-peter-bartels.de/bartels.php/cat/14/title/Rechenschaft).

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Peter Bartels