(...) Zum einen gilt dies für die Neuregelung der einfachen Melderegisterauskunft zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels. Auf Grundlage des derzeit gültigen Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) kann jede Person oder Stelle eine Auskunft zu Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelnen Einwohner bei der Meldebehörde erhalten (§ 21 Absatz 1 Satz 1 MRRG). (...)
(...) Der Gesetzesbeschluss zum Bundesmeldegesetz (BMG), den der Deutsche Bundestag am 28. Juni 2012 angenommen hat, sieht im Vergleich zum geltenden Recht Erweiterungen der Rechte der Bürger vor: (...)
(...) Die von Phantasiestaaten häufig gegen nicht unerhebliche „Gebühren“ ausgegebenen Ausweisdokumente oder das Führen von Titeln und Berufs- oder Funktionsbezeichnungen von Phantasiestaaten haben im Rechtsverkehr keine Wirksamkeit. Je nach Fallgestaltung kann ein solches Verhalten als Betrug (§ 263 StGB), Amtsanmaßung (§ 132 StGB) oder Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen (§ 132a StGB) strafbar sein und wird bei entsprechendem Tatverdacht strafrechtlich verfolgt. (...)
(...) So wird auch die Frage der Zulässigkeit einer religiös motivierten Beschneidung von den Gerichten bisher uneinheitlich beurteilt. Aus diesem Grunde kann auch nicht generell von einer Strafbarkeit solcher Beschneidungen ausgegangen werden. Vor diesem Hintergrund ist es auch nicht strafbar, eine geplante, religiös motivierte Beschneidung nicht zur Anzeige zu bringen. (...)
(...) Sie haben recht, dass das Bundesverfassungsgericht für Auskunftsverlangen über auf Vorrat gespeicherte Telekommunikationsverkehrsdaten grundsätzlich hohe rechtliche Hürden verlangt. Solche Auskünfte können, wenn die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt wird, nur im Falle eines durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdachts einer schweren Straftat verlangt werden. (...)