Frage an Hans-Ulrich Krüger bezüglich Finanzen

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Hans-Ulrich Krüger
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Frage von Elke W. •

Frage an Hans-Ulrich Krüger von Elke W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Krüger,

ich möchte gerne wissen, wie Sie zum Thema "Soli" stehen?

Dieser Zuschlag besteht nun schon seit 17 Jahren. Es wurden Milliarden von Euro gezahlt, das meiste Geld wurde schlicht und einfach nur konsumiert, was man ja überall bewundern kann. Die Bemühungen, Infrastruktur zu schaffen, kann man ja nun wirklich nicht generell als gelungen ansehen. Vielmehr gibt es Überlegungen, ganze Orte zu schließen. Darüber hinaus fehlt das Geld im Westen an allen Ecken und Kanten. Unglaublich viele Projekte im Westen wurden aus Geldmangel auf Eis gelegt.

Leider war auch aus der Presse zu entnehmen, dass die Soli-Gelder längst nicht mehr für das ausgegeben werden, wofür sie einst gedacht waren. Dazu lese ich auch noch, dass es Überlegungen gibt, die Konditionen aufzuweichen, damit mit diesen Summen hantiert werden kann, wie es das Bundesland wünscht.

Ich kann auch nicht erkennen, weshalb die Soli-Zahlungen auf ewig fest geklopft werden sollen (die damaligen Befürchtungen, die man entrüstet von sich wies, stimmen damit ja leider doch!)? Wie wäre es denn mit dem Rat, den Sie den Bürgern geben: sparen! Und Herr Däke kann Ihnen sicher auch wunderbare Vorschläge unterbreiten, wie wo man sparen könnte.

Mit freundlichen Grüßen

E. Weil

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Antwort von
SPD

Sehr verehrte Frau Weil,

vielen Dank für Ihre Mail über „abgeordnetenwatch.de“.

Wie Sie wissen, handelt es sich bei dem Solidaritätszuschlag um eine Ergänzungsabgabe zur Lohn-, Einkommens-, Körperschafts- und Kapitalertragssteuer für den wirtschaftlichen Aufbau Ostdeutschlands.

Fakt ist, dass die eingenommenen Gelder aus dem Solidaritätszuschlag unter anderem zur Finanzierung des Solidarpaktes II beitragen. Bis zum Jahre 2019 werden den Neuen Ländern insgesamt 156 Milliarden Euro über diesen Solidarpakt II zur Verfügung gestellt. Ob die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag - die im Übrigen zur allgemeinen Verbesserung der Steuereinnahmen des Bundes dienen - höher sind als die Mittelzuwendungen für den Solidarpakt II bis zum Jahre 2019, kann zum heutigen Zeitpunkt niemand mit Bestimmtheit sagen.

Fakt ist aber auch, dass die ostdeutschen Länder gemäß der Entschließung des Bundesrates vom 13. Juli 2001 ausdrücklich die politische Verantwortung für die aufbaugerechte Verwendung der Solidarpakt-Mittel haben.

Einige Länder haben in der Tat diese Mittel für andere Zwecke eingesetzt, zum Beispiel zur Finanzierung von Personaletats.

In diesen Fällen muss sicherlich dafür Sorge zu tragen sein, dass die Länder - was die Verwendung der Mittel angeht – sich einer intensiveren Kontrolle unterziehen müssen.

Aber - dies gebe ich zu bedenken - auch wenn manche Mittel aus dem Solidarpakt II "falsch" eingesetzt werden, muss man erkennen, dass durch diese Maßnahmen viele Arbeitsplätze geschaffen und finanziert wurden und werden.

Ohne die Erhebung des Solidaritätszuschlages wären dem Bund und damit auch der Allgemeinheit erhebliche Mehrkosten durch Zahlungen im Rahmen von ALG I aber auch ALG II entstanden, was gesellschaftspolitisch verhängnisvoll wäre und ist.

Des Weiteren ist es erwiesen, dass über wirtschaftliche Verpflichtungen ein Teil des Mitteleinsatzes aus dem Solidarpakt II auch in die westdeutschen Regionen zurückfließt.

Letztendlich bleibt festzuhalten, dass infolge der weiterhin bestehenden Einigungslasten die Finanzlage des Bundes weiterhin angespannt ist, so dass auf die Finanzmittel aus dem Solidaritätszuschlag noch nicht verzichtet werden kann.

In seiner Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages hat das Bundesverfassungsgericht (BvR 1167/96) jedoch festgestellt, dass der Gesetzgeber mit der Einführung des Solidaritätszuschlages eine Maßnahme getroffen habe, die mit viel Augenmaß sowohl den Bedürfnissen des Staatshaushalts einerseits als auch den Interessen der Steuerpflichtigen an einer zumutbaren, einer individuellen Leistungsfähigkeit orientierten Besteuerung Rechnung trage.
Die zusätzliche Steuerbelastung des Einkommens durch den Solidaritätszuschlag sei aber nicht so schwerwiegend, dass sie als unverhältnismäßiger Eingriff in die durch die Verfassung geschützten Rechte des Steuerpflichtigen angesehen werden können.

In der Hoffnung, mit diesen Ausführungen Ihnen gedient zu haben, verbleibe ich

mit herzlichen Grüßen
Dr. Hans-Ulrich Krüger, MdB