Frage an Hans-Ulrich Krüger bezüglich Umwelt

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Hans-Ulrich Krüger
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Frage von Hans-Heiner K. •

Frage an Hans-Ulrich Krüger von Hans-Heiner K. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Dr.Krüger,
im Januar nächsten Jahres soll die nächste Bio-Kraftstoff-Verordnung in Kraft treten.

Nach Untersuchungen der Automobilverbände werden durch diese Maßnahme mehrere Millionen Autofahrer gezwungen, auf das wesentlich teurere Super plus umzusteigen, da die Motoren der „Altfahrzeuge“ diesen hohen Anteil an Ethanol im Kraftstoff nicht mehr schadlos überstehen werden.
Außerdem wird durch den geringeren Energiegehalt des Ethanols der Kraftstoffverbrauch der übrigen Fahrzeuge um bis zu 20% erhöht und somit der gewünschte Effekt – CO 2 -Minderung – überhaupt nicht erreicht.
Statt den Verbrauch drastisch herunterzufahren, soll nun nichtfossiler Ersatztreibstoff aus Deutschland und aus fernen Ländern den deutschen Fuhrpark weniger klimaschädlich bewegen helfen. Nach Expertenmeinung werden bei der Produktion dieser Ersatzstoffe, wie Palmöl aus Asien oder Ethanol aus Brasilien, massiv Umwelt zerstört und Menschenrechte verletzt. (Der Bundesbürger zahlt doppelt: einmal wegen steigender Grundnahrungsmitttelpreise: Kartoffeln für Ethanol.... und einmal an der Zapfsäule.)
Wie wollen Sie der hungernden Bevölkerung der Welt erklären, dass sie hungern muss, weil wir in der Bundesrepublik den Reis und das Palmöl benötigen, um daraus Ethanol für ein absolut nutzloses Projekt zu gewinnen?

Angesichts dieser Tatsachen frage ich Sie: Werden Sie die verbleibenden Monate nutzen, um Ihre Kollegen - in erster Linie ihren Parteigenossen Herrn Gabriel - davon zu überzeugen, dass mit der geplanten Maßnahme in Sachen Umweltschutz überhaupt nichts erreicht, sondern nur dem Autofahrer noch tiefer in die fast schon leeren Taschen gegriffen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Nachbar
Hans-Heiner Kampen

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SPD

Sehr geehrter Herr Kampen,

ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage bei "abgeordnetenwatch.de".

Wie Sie sicherlich wissen, haben sowohl die Automobilindustrie als auch die Bundesregierung sich gemeinsam dazu bekannt, den Anteil an Biokraftstoffen sukzessive weiter auszubauen. Ziel ist es, eine Senkung der CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu realisieren. Unter Einbindung der deutschen Automobilindustrie ist daher in einem zweijährigen Prozess eine Biokraftstoff-Strategie der Bundesregierung entstanden. Diese Strategie hat das Ziel, in den nächsten Jahren den Anteil der Biokraftstoffe kontinuierlich zu steigern. Ein wichtiges Element dieser Kraftstoff-Strategie ist die Einführung von E 10 (10 Volumenprozent Ethanol zum Ottokraftstoff). Alle Beteiligten sind bei den entsprechenden Beratungen der Biokraftstoff-Strategie davon ausgegangen, dass der weit überwiegende Anteil der Pkw mit Otto-Motor E 10-verträglich ist.

Grundsätzlich wurde aber davon ausgegangen, dass es auch Ausnahmen geben werde.

Wie Sie richtigerweise feststellen, müssen Fahrzeuge, die mit Benzin-Direkteinspritzung der ersten Generation ausgerüstet sind, auf die Bestandsschutzsorte Super Plus umsteigen. Grundlage des Verordnungsentwurfes der Bundesregierung waren hier die Zahlen der deutschen Automobilindustrie, die von 375.000 Fahrzeugen, das entspricht gut einem Prozent aller in Deutschland zugelassenen Benzinern, ausgingen, die auf Super Plus umsteigen müssen.

Wie Sie auch richtigerweise darstellen, wurden diese Zahlen öffentlich in Zweifel gezogen. Aus diesem Grund hat am 13. Februar 2008 ein Gespräch mit dem Verband der Automobilindustrie (VDA), dem Verband der internationalen Kraftfahrzeughersteller (VdIK) und dem Bundesministerium für Umwelt (BMU) stattgefunden.
Ergebnis dieses Gespräches war, dass mit dem BMU vereinbart wurde, dass VDA und VdIK sowie deren Mitgliedsunternehmen bis Ende März 2008 die Pkw mit Otto-Motor benennen, die nicht für E 10 geeignet sind und weiterhin mit konventionellem Kraftstoff E 5 in der Qualität Super Plus betrieben werden müssen. Erst wenn von Seiten der Automobilindustrie diese Voraussetzungen geschaffen sind, wird das BMU die Verordnung dem Bundeskabinett zur Beratung vorlegen.

Fahrzeughersteller sind aufgefordert, ihre Kunden über die E 10-Verträglichkeit der Fahrzeuge zu informieren.
Des Weiteren wird die Automobilindustrie - sollte es wider Erwarten in Einzelfällen zu Problemen mit der E 10-Verträglichkeit kommen - eine verbraucherfreundliche Regelung sicherstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Ulrich Krüger, MdB