Frage an Hans-Ulrich Krüger bezüglich Wirtschaft

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Hans-Ulrich Krüger
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Frage von Benno Z. •

Frage an Hans-Ulrich Krüger von Benno Z. bezüglich Wirtschaft

Wann wird das Monopol für Schornsteinfeger abgeschafft?
Warum kann ich nicht wie beim Auto zwischen verschiedenen Anbietern wählen?

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SPD

Sehr geehrter Herr Zimmer,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de vom 01.05.2008 zur vorgesehenen Reform des Schornsteinfegerwesens.

Die EU-Kommission hat 2003 wegen des geltenden Schornsteinfegergesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Es wurde beanstandet, das deutsche Schornsteinfegergesetz sei nicht mit den Bestimmungen des EG-Vertrages vereinbar. Die vorherige Bundesregierung hatte zwar bereits Anfang 2005 einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der leider aufgrund der Neuwahlen nicht mehr umgesetzt werden konnte. Aufgrund der nun mit der EU-Kommission abgestimmten Eckpunkte kann eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof vermieden werden.

Im Rahmen der Novellierung des Schornsteinfegergesetzes wird diskutiert, das Schornsteinfegermonopol in Teilbereichen aufzuheben. Verglichen mit der derzeitigen Rechtslage soll der Aufgabenbereich, in dem der Bezirksschornsteinfeger ausschließlich tätig sein darf, eingeschränkt werden.
Hierbei sollen zu den hoheitlichen Aufgaben, die nur der Bezirksschornsteinfeger vornehmen darf, künftig nur noch die Kontrolle der den Eigentümern obliegenden Pflichten und Überprüfungsarbeiten in Bezug auf die Betriebssicherheit sowie auf etwaige Mängel einer Anlage gehören. Der Bezirksschornsteinfeger soll deshalb in Zukunft Bezirksbevollmächtigter heißen. Die Schornsteinfegerarbeiten, die keine Kontrollaufgaben sind, können dann bei entsprechender handwerksrechtlicher Qualifikation auch von anderen Anbietern ausgeführt werden. In diesem Bereich soll damit eine Öffnung für den Wettbewerb erreicht werden.

Dafür können aber das Nebentätigkeitsverbot und die Residenzpflicht aufgehoben werden. Schornsteinfeger könnten zukünftig auch andere Gewerbe ausführen, wenn sie die handwerksrechtlichen Qualifikationen nachweisen. Wer sich um einen Kehrbezirk bewirbt, muss dort zukünftig nicht mehr seinen Hauptwohnsitz haben.
Der entsprechende Gesetzentwurf wird bald in das parlamentarische Verfahren eingebracht und intensiv diskutiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Ulrich Krüger