Sehr geehrter Herr Dr. von Almsick,
lassen sie uns den Gesetzentwurf der Bundesregierung abwarten - dann können wir die Fragen am konkreten Entwurf diskutieren!
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Werner Kammer
Sehr geehrter Herr Dr. von Almsick,
lassen sie uns den Gesetzentwurf der Bundesregierung abwarten - dann können wir die Fragen am konkreten Entwurf diskutieren!
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Werner Kammer
(...) Der Arzt, der die Beschneidung vornimmt, haftet nur dann, wenn er Sorgfaltspflichten verletzt. (...)
(...) gerne gehe ich auf Ihre Positionen zum Thema Beschneidung ein: (...)
(...) Sie haben schon völlig zu Recht das Recht auf körperliche Unversehrtheit angesprochen. Daneben haben wir in Deutschland die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern. Jetzt stellt sich die Frage, inwieweit und ob sich diese Grundrechte gegenseitig begrenzen. (...)