Frage an Hans-Werner Kammer bezüglich Jugend

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Hans-Werner Kammer
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Frage an Hans-Werner Kammer von Jens S. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Kammer,

ich danke Ihnen für ihre klare Argumentation zu den einzelnen Punkten.

Nur sind mir einige Argumente noch eingefallen, die Sie wahrscheinlich nicht widerlegen können, nämlich:

(1) Ist ihnen bekannt, dass es bei der Beschneidung durchaus oft passieren kann, dass es zu Komplikationen kommen kann, wie Nachblutungen oder Infektionen?

Wie ist das zu rechtfertigen? Immerhin kann ja dadurch das Kind erheblich geschädigt werden?

(2) Und ist ihnen bewusst, dass das Lustempfinden durch die Beschneidung beeinträchtigt werden kann?

(3) Ich rede immer von "kann", eine Sache, die nicht auszuschließen ist, sollte man dies dann wirklich legalisieren?

Und wenn ja, wer trägt die Haftung, wenn trotz ordnungsgemäßer Durchführung, etwas schlimmes passiert?

Und bitte nicht: Es passiert schon nichts schlimmes, das wäre dann kein Argument.

In diesem Sinne, ich hoffe Sie können nochmal eine Rückmeldung geben zu diesen Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Schoon

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schoon,

es ist mir bekannt, dass es medizinische Komplikationen geben kann und eine Beschneidung auch (nicht unbedingt nur negative) Auswirkungen auf das Lustempfinden haben kann. Das Risiko schwerwiegender Komplikationen ist gering. Völlig ausgeschlossen werden können diese allerdings nicht.

Die Befürworter der Beschneidung sehen diese durch das Recht der Eltern, ihre Kinder nach ihren Maßstäben und Werten zu erziehen, gerechtfertigt.

Der Arzt, der die Beschneidung vornimmt, haftet nur dann, wenn er Sorgfaltspflichten verletzt.

Im Übrigen können wir erst dann richtig fundiert diskutieren, wenn der Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegt - bis dahin ist alles Spekulation!

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Werner Kammer