Evidenzmaßstab im GKV-System: Beitragsmittel nur für wissenschaftlich tragfähig belegte Leistungen
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Evidenz ernst nehmen, Beitragsmittel schützen, GKV auf wirksame und medizinisch notwendige Leistungen konzentrieren.
Der Hauptgrund für den Vorschlag, die Mittel für homöopathische Leistungen zu streichen, liegt weniger in deren Kosten als in den qualitativen und medizinischen Leitprinzipien der Kommission begründet. Diese zielen darauf ab, den Grundsatz der evidenzbasierten Medizin konsequent in allen Leistungsbereichen der GKV zu stärken.
Eine Therapie sollte dann von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, wenn sie medizinisch sinnvoll und ihre Wirksamkeit wissenschaftlich bestätigt ist. Für Homöopathie liegt ein solcher Wirksamkeitsnachweis nicht vor, weshalb aus unserer Sicht auch eine freiwillige Finanzierung durch die Krankenkassen nicht gerechtfertigt ist.