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Evidenzmaßstab im GKV-System: Beitragsmittel nur für wissenschaftlich tragfähig belegte Leistungen
Evidenz ernst nehmen, Beitragsmittel schützen, GKV auf wirksame und medizinisch notwendige Leistungen konzentrieren.
Ich nehme diese Berichte zum Beitragsstabilisierungsgesetz sehr ernst. Ich weiß um die Bedeutung von naturmedizinischen Verfahren und der integrativen Medizin und kann die Argumente für diese sehr gut nachvollziehen. Der Zulauf zu solchen Verfahren, Homöopathie und zur Heilpraktikerschaft zeigt die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten und ich bin froh, dass in Deutschland eine freie Wahl möglich ist, die unabhängig von der Entscheidung im BStabG auch bestehen bleibt.
Der Hauptgrund für den Vorschlag, die Mittel für homöopathische Leistungen zu streichen, liegt weniger in deren Kosten als in den qualitativen und medizinischen Leitprinzipien der Kommission begründet. Diese zielen darauf ab, den Grundsatz der evidenzbasierten Medizin konsequent in allen Leistungsbereichen der GKV zu stärken.