Frage an Hansjörg Durz bezüglich Soziale Sicherung

Hansjörg Durz
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CSU
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Frage von Klaus-Peter S. •

Frage an Hansjörg Durz von Klaus-Peter S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Durz,

Am 15.09.2015 stellte ich die noch folgende Frage an Andrea Nahles, die zuständige Bundesministerin für Arbeit und Soziales. Leider war sie nicht gewillt meine kurze und konkrete Frage hier bei abgeordnetenwatch.de öffentlich zu beantworten.Nun versuche ich es bei Ihnen als CSU- Abgeordneten mit genau dieser Frage. Die CSU-Leute stehen ja meist für klare Worte!
Frage: Der Asylbewerber erhält wie berichtet wird monatlich ein Taschengeld von 143 Euro. Wie viel Taschengeld erhält eigentlich der HartzIV-Empfänger?
Zur Klarstellung: Ich möchte dem Flüchtling nicht das monatliche Taschengeld von 143 Euro streitig machen. Ich möchte aber schon konkret wissen, ob der HartzIV-Empfänger bzw. auch der Mini-Rentenbezieher der an der Armutsgrenze sein karges Leben fristet, auch ein Taschengeld erhält? Ich denke diese armen Menschen dürfen in unserem reichen Deutschland ( so die politischen Aussagen ) nicht schlechter gestellt sein. Ich meine, dass wäre kaum vermittelbar! Ich bitte Sie freundlich um eine ( auch )kurze konkrete Antwort.

Beste Grüße
Klaus-Peter Steinberg

Hansjörg Durz
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Steinberg,

herzlichen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch.de.

Die Leistungen für Asylbewerber sind im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Dort sind in §3 die Grundleistungen aufgeführt. Alle Leistungen zum täglichen Leben (Unterbringung, Kleidung, Lebensmittel, Gesundheitspflege etc.) werden danach über Sachleistungen gedeckt. Darüber hinaus erhält jeder anspruchsberechtigte Asylbewerber ein Taschengeld in Höhe von 140 Euro.

Die Regelleistung für Hartz IV Empfänger ist im Sozialgesetzbuch SGB II geregelt. Momentan beträgt der Regelsatz 399 Euro für Alleinstehende. Hinzu kommt die Übernahme der Kosten für die Unterbringung, also Miete und Heizungskosten. Ein extra Taschengeld gibt es für Hartz IV, bzw. ALG II -Empfänger also nicht. Darüber hinaus können Bezieher der Regelsozialleistungen für andere Lebenshaltungskosten wie z.B. Krankenversicherung oder Kosten für Telefon etc. in bestimmten Fällen Anträge für die Übernahme der Kosten stellen. Ebenso gibt es zusätzliche Leistungen für die Förderung von Kindern- und Jugendlichen, deren Eltern Hartz IV beziehen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort behilflich sein konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Durz

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