Frage an Hansjörg Durz bezüglich Familie

Hansjörg Durz
Hansjörg Durz
CSU
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Frage von Frank M. •

Frage an Hansjörg Durz von Frank M. bezüglich Familie

CSU die 1. Wechselmodell-Partei?

Sehr geehrter Herr Durz,

die Familienkommission der CSU hat sich hinter das Wechselmodell gestellt:
http://www.csu.de/partei/parteiarbeit/kommissionen/familienkommission/familienkommission-aktuell/oktober-2015/gleichberechtigung-der-eltern/

Kann man damit jetzt sagen, dass die CSU (endlich) die 1. Partei ist, die sich für das Wechselmodell einsetzt?

Wenn man also das Wechselmodell gut heisst, dann sollte man die CSU wählen? Vielen Dank vorab.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Möhle

Hansjörg Durz
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Möhle,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch zum Thema Wechselmodell.

Gerne nehme ich zu Ihren Fragen Stellung.
Es ist grundsätzlich wünschenswert, dass ein Kind nach Trennung der leiblichen Eltern Kontakt zu beiden hat und, wenn möglich, beide Eltern Erziehungsverantwortung übernehmen. Ich begrüße es auch, dass seit der Kindschaftsrechtsreform in den familiengerichtlichen Verfahren darauf hingewirkt wird, dass die Eltern miteinander im Interesse des Kindes kooperieren. Allerdings gibt es Elternverhältnisse, in denen eine dem Kindeswohl dienende Kooperation und Kommunikation nicht möglich ist. Fürsprecher des Wechselmodells sehen vor allem die positiven Effekte der gemeinsamen Fürsorge im Alltag auf das Kindeswohl, die die negativen Seiten eines Hin- und Her zwischen den Haushalten und einem nicht vorhandenen Lebensmittelpunkt überwiegen würden. Aufgrund des erhöhten Absprache- und Kooperationsbedarfs setzt ein Wechselmodell die Fähigkeit und den Willen der Eltern zur Kooperation voraus. Es ist üblicherweise dann dem Kindeswohl abträglich, wenn die Eltern dazu nicht in der Lage sind. Auch die Mehrheit der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung hält an dem Grundsatz fest, bei erheblichen Kommunikations- und Kooperationsdefiziten kein sog. Wechselmodell anzuordnen. Bevor der Gesetzgeber über eine Änderung der bestehenden Rechtslage nachdenkt, sollten zunächst die Ergebnisse der von der CDU/CSU in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD initiierten Studien abgewartet werden, die den Zusammenhang von Kindeswohl und Umgang bzw. Umgangsumfang untersuchen.

Mit freundlichen Grüßen

Hansjörg Durz, MdB

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