Frage an Hansjörg Durz bezüglich Gesundheit

Hansjörg Durz
Hansjörg Durz
CSU
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Frage von Juergen K. •

Frage an Hansjörg Durz von Juergen K. bezüglich Gesundheit

Hallo

mit Entsetzen habe ich vor kurzem festgestellt, dass in Deutschland tatsächlich noch immer “Homo-Heilung”, auch “Conversion Therapie” genannt rechtlich legal ist. Die deutsche Bundesärztekammer und der 117. Deutsche Ärztetag, sowie eine Vielzahl von Mediziner*innen und Expert*innen verurteilen diese Therapieform bereits seit Jahren, und jetzt würde ich gerne von Ihnen wissen, was und wann Sie persönlich und konkret gegen diese Mittelaltermethoden etwas unternehmen werden.

Vielen Dank für Ihre Antwort

Hansjörg Durz
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Homo Heilung" und "Conversions-Therapie" auf Abgeordnetenwatch.de.

Das Thema war bereits 2014 Anlass für eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN an die damalige Bundesregierung. Aktuell gibt es eine weitere kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE an die Bundesregierung zun Thema. Die Stellungnahme hierzu liegt bereits vor. Sowohl diese Stellungnahme, als auch die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage von Bündnis 90/DIE GRÜNEN aus dem Jahr 2014 finden sie unter folgenden Links.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/032/1903279.pdf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/021/1802118.pdf

Ich teile die Auffassung der Bundesregierung, dass alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, frei und unabhängig leben können und sollen. So ist es auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD festgehalten. Insofern ist es natürlich auch ein politischer Auftrag, jeglicher Form von Diskriminierung entgegenzuwirken. Mit zahlreichen und sehr unterschiedlichen Maßnahmen und Projekten unterstützt die Bundesregierung dieses Ziel. Es geht darum, einen nachhaltigen Beitrag gegen Diskriminierung zu leisten. So arbeitet die Bundesregierung eng mit den Ländern, wissenschaftlichen Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen auf diesem Gebiet zusammen. Das bereits 2015 gestartete Projekt "Demokratie leben!" ist dabei ein wichtiger Beitrag.

Speziell mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten, das im Februar 2013 in Kraft getreten ist, wurden die Rechte von Patientinnen und Patienten erstmalig in einem Gesetzt gebündelt. Ganz entscheidend dabei ist, dass Patientinnen und Patienten das Recht haben, über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufgeklärt werden müssen. Hierzu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken einer medizinischen Maßnahme sowie die Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf Diagnose und Therapie. Wird gegen diese Auflagen verstoßen, so entstehen für die betroffenen Patienten Schadensersatzansprüche. Das wäre im Falle solcher zweifelhaften Therapieformen intensiv zu prüfen.

Ganz entscheidend ist aus meiner Sicht, dass die Bundesregierung ganz deutlich die Auffassung vertritt, dass Homosexualität keine Krankheit ist und daher auch keiner Behandlung bedarf. Diese Auffassung teile auch ich. In dieser Konsequenz ist es auch nicht möglich, Leistungen oder Ansprüche für derlei Therapien aus der Krankenversicherung zu beziehen. Dies würde ganz klar gegen geltendes Recht verstoßen. Wie sie der Antwort der Bundesregierung entnehmen können, liegen auch keinerlei Informationen oder Erkenntnisse über die Aktivitäten entsprechender Einrichtungen oder Vereine vor.

Sehr geehrter Herr K., Sie können versichert sein, dass ich mich entschieden gegen Diskriminierung und Benachteiligung einsetze. Therapieansätze, wie die "Homo-Heilung" halte ich für höchst unseriös und unethisch.
Aus meiner Sicht sind aber die Aktivitäten und Maßnahmen von politischer Seite, sowie auch die rechtlichen Rahmenbedingungen im Patientenwesen ausreichend, um solchen Ansätzen entgegenzuwirken. An erster Stelle steht dabei auch die Aufklärung und die Akzeptanz. Hierzu wird die Bundesregierung auch in Zukunft ihren Beitrag leisten und so haben wir es auch aktuell im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und der SPD festgehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Hansjörg Durz, MdB

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