Frage an Hansjörg Durz bezüglich Innere Angelegenheiten

Hansjörg Durz
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CSU
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Frage von Stefan S. •

Frage an Hansjörg Durz von Stefan S. bezüglich Innere Angelegenheiten

Sehr geehrter Herr Durz,

werden sie gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes stimmen, denn diese stellt den Verlust des Föderalismus dar?
Grüße
Schoierer

Hansjörg Durz
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schoierer,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sicher haben Sie der Berichterstattung entnommen, dass nach intensiven Beratungen in der vergangenen Woche das 4. Bevölkerungsschutzgesetz vom Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen wurde. Auch der Bundesrat hatte gegen diese Entscheidung keine Einwände erhoben. Darüber hinaus wurde das Gesetz durch das Bundespräsidialamt geprüft und anschließend von Bundespräsident Steinmeier unterzeichnet.

Erlauben Sie mir an dieser Stelle die Bemerkung, dass mich in der letzten Woche und auch im Nachgang der Entscheidung über 500 Nachrichten erreichten, dazu dutzende Anrufe. Jedes Schreiben habe ich gelesen, jedoch bitte ich um Verständnis, dass ich darum erst jetzt zu Ihrem Schreiben Stellung nehmen kann.

Gerne möchte ich klarstellen, dass entgegen Ihrer Befürchtungen durch das Gesetz keineswegs der Förderalismus eingeschränkt wird oder gar verloren geht: Bundeseinheitliche Regelungen sind für eine effektive Pandemiebekämpfung erforderlich und wurden auch auf ausdrücklichen Wunsch der Landesregierungen initiiert. Jedoch handelt es sich bei den beschlossenen Regeln lediglich um bundeseinheitliche Mindeststandards für die Landkreise und Städte, in denen eine Inzidenz von 100 überschritten wird. Das Infektionsgeschehen wird also weiterhin regional bekämpft. Eine Inzidenz von über 100 beispielsweise in einem Landkreis in Schleswig-Holstein wirkt sich nicht auf die Bayerischen Landkreise aus. Bei Unterschreiten der Inzidenzzahl von 100 bleiben grundsätzlich die Länder zuständig. Des Weiteren können Bundesländer auch über das Bevölkerungsschutzgesetz hinausgehende Maßnahmen ergreifen. Unser föderales System ist also weiterhin zentral bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Außerdem ist das Gesetz bis zum 30. Juni befristet.

Gerne können Sie mir bei Rückfragen oder weiteren Anliegen jederzeit unter hansjoerg.durz@bundestag.de eine E-Mail zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Hansjörg Durz

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