Frage an Harald Krüger bezüglich Finanzen

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Harald Krüger
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Frage von Peter M. •

Frage an Harald Krüger von Peter M. bezüglich Finanzen

Hallo Herr Krüger !

Persönlich kennen wir uns nicht, da ich aber in Ihrem Wohnbereich meinen Dienst verrichte und ich gesehen habe, daß Sie als Mitglied des Innenausschußes ( mit dem wohl größten Polizeibezug ) noch keine Frage gestellt bekommen haben jetzt folgende an Sie :

Herr Trepoll und auch Ihr Fraktionschef Herr Reinert haben in diesem Forum auf Frage erklärt,
die jetzt für die Abgeordneten anstehende Diätenerhöhung um 1.4 % sei begründet durch gestiegene Allgemeinkosten und zudem durch die Abgeordneten des vorherigen Parlamentes beschlossen worden.

Meine Fragen hierzu :

Haben Sie dem vorherigen Parlament bereits angehört und hätten damit dann in eigener Sache abgestimmt ?

Halten Sie diese - ggf. nicht selbst mitbeschlossene Erhöhung - nicht dennoch für zur Zeit schlicht unangebracht ( zu Zeiten allgemeiner Kürzungsbeschlüsse für die Bürger !! ) ??

Meinen Sie nicht, daß es den Abgeordneten gut zu Gesicht stünde, wenn Sie auf die Erhöhung verzichten und ggf. sogar noch eine Kürzung vornehmen würden um ein Vorbildsignal zu setzen ?

Mir ist schon klar - dies wurde mir auch bereits mehrfach entgegengehalten - daß die meisten Abgeordneten in Hamburg "Feierabendpolitiker" sind, aber so wie auch in anderen Bereichen ist doch wohl auch eine Kostenabrechnung Ihnen entstehender Aufwendungen nach tatsächlichem Aufwand möglich. Wer z.b.viele Briefe verschickt / beantwortet erhält auch das entsprechende Porto. Es kann doch nicht sein, daß Abgeordnete wie jüngst aus der Presse zu entnehmen pauschale Entschädigungen für etwas erhalten, was sie nicht geleistet, bzw. für das sie keine Unkosten hatten.
Oder sehen Sie das anderes ?

M.f.G.

Meyer

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CDU

Sehr geehrter Herr Meyer,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Zunächst darf ich Ihnen antworten, daß ich der Bürgerschaft in der letzten Legislaturperiode noch nicht angehört habe und daher auch an den entsprechenden Bürgerschaftsbeschlüssen nicht beteiligt war.
Nicht die meisten Angeordneten gehören einem "Feierabendparlament" an, die Hamburgische Verfassung kennt gar keine Berufsabgeordneten. Insofern sind alle Abgeordnete "Feierabendparlamentarier" - allerdings findet die Tätigkeit ganz und gar nicht nur am Feierabend statt, sondern ist eine mehr als vollwertige Zweittätigkeit. Daher kann ich auch den Beschluß der Bürgerschaft aus der letzten Legisltaurperiode nachvollziehen, die sog. Diäten der tatsächlichen Kostenentwicklung anzupassen. Theoretisch wäre eine Spitzabrechnung der entstandenen Kosten wohl möglich. Der damit verbundenen zusätzliche Verwaltungsaufwand - also beispielsweise die Einzelabrechnungen, die Sie vorschlagen - würde aber gewiß in keinerlei Verhältnis zu der jetzt greifenden Anhebung stehen.
Pauschalen für etwas zu erhalten, was man nicht geleistet hat, wäre in der Tat fragwürdig. Ich kann mir aber gar nicht vorstellen, wie ein Abgeordneter sein Mandat verantwortungsbewußt ausüben könnte, ohne daß hiermit erhebliche Kosten verbunden sind.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Krüger