Frage an Harald Krüger bezüglich Gesundheit

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Harald Krüger
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Frage von Peter U. •

Frage an Harald Krüger von Peter U. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Krüger,

vielen Dank für Ihre rasche Rückmeldung auf meine Anfrage. Erlauben Sie mir zu Ihren Ausführungen folgende Antworten bzw. Gegenfragen, teilweise rethorischer Art:

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Und was haben Patienten konkret von dem neuen Heilberufekammer-Gesetz? Ist der Patient in seiner Position gestärkt worden? Was würde sich im Falle eines Behandlungsfehlers, selbst wenn dieser juristische Anerkennung findet, für einen Patienten zum Positiven ändern? Es sei in dem Zusammenhang angemerkt, dass die Beweispflicht von Behandlungsfehlern in Deutschland voll beim Patienten liegt. In anderen Ländern gibt es hier durchaus andere Regelungen, was aufgrund geringerer juristischer Anerkennungsquoten in Deutschland nicht heißt, dass es hier weniger Behandlungsfehler gibt. Plausiblerweise sogar aufgrund der überaus starken materiell-juristisch-institutionellen Absicherung der Dienstleister eher das Gegenteil. Ihr neues Gesetz zementiert sogar diese Situation.

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Wo sind diese "Qualitätsberichte" öffentlich einsehbar? Sind sie standardisiert, um einen aussagekräftigen Vergleich zu ermöglichen? Welche Granularität weisen diese Berichte auf, d.h. sind diese allgemein gehalten oder sehr detailliert bezogen auf z.B. bestimmte operative Eingriffe einzelner Chirurgen? Wer erstellt diese Berichte – nicht, dass sich hier jemand sein eigenes Zeugnis schreibt? Sind diese "Qualitätsberichte" so aufgebaut, dass sie einen Patienten in seiner Entscheidung für oder gegen ein Behandlungs-/Therapieangebot unterstützen? Sind bei der Erstellung dieser Berichte Patienten beteiligt gewesen? Welchen Einfluss hätte ein behandelter Patient auf diese "Berichte" - letztendlich ist er ja der Kunde, der für die "Qualität" bezahlt hat?

<<"Qualitätslisten" sehe ich allerdings mit einer gewissen Skepsis. Der Erfolg oder Mißerfolg ärztlicher und pflegerischer Leistungen läßt sich nicht etwa einfach durch eine Gegenüberstellung kurzfristiger Heilungsstatistiken beurteilen. Hier sind auch die langfristigen Behandlungsergebnisse von hoher Bedeutung.>>

Bei den Qualitätslisten durch Patienten geht es gar nicht um kurzfristige oder langfristige Behandlungsergebnisse. Und es geht auch gar nicht um "Heilungsstatistiken" - denn Heilung ist nicht unbedingt mit Leistung gleichzusetzen. Das ist in meinem beruflichen Umfeld als Unternehmensberater auch nicht anders. Erfolg/Misserfolg und Leistung können auseinanderlaufen. Im übrigen kann mich auch nicht gegenüber meinem Kunden hinstellen, er könne meine Leistung und die Arbeitsqualität nicht beurteilen, da das Projekt eine zu hohe Komplexität aufweist und technisch zu anspruchsvoll ist. Genau das Gegenteil ist der Fall. Schlechte Beratung aus Sicht des Kunden -> kein Folgeauftrag, keine Referenz, kein Geld und vielleicht setzt mich der Kunde auch schon morgen vor die Tür. Alles unabhängig von der Schwierigkeit, meiner Motivation oder sogar dem Erfolg. Dabei kann ich meine Arbeit noch nicht einmal versichern lassen - im Schadensfall haftet meine Firma direkt. Nur das Gesundheitswesen funktioniert offenbar alles anders. Mit welchem Recht und mit welcher Begründung?

<> Die Kompetenz und das Engagement eines Dienstleisters sind nicht abhängig von der Schwierigkeit spezieller Behandlungen und des Komplikationsrisikos. Eine Beurteilung macht wohl eher Sinn im Rahmen einer spezialisierten Gruppe (Fachärzte), in der sich ein Patient bewegt und für die ein Patient konkret sucht. Und genau in dieser Gruppe gibt es qualitative Unterschiede.

Gerade durch Qualitätslisten bestünde die Möglichkeit, Ärzte, die im Gegensatz zu anderen innerhalb ihrer Gruppe komplikationsbehaftete Therapien riskieren und dabei positive Ergebnisse für Patienten erreichen, öffentlich zu machen. In meinem Bekanntenkreis kenne ich mehrere Fälle, die nach endloser und kostenintensiver Suche letztendlich Ärzte gefunden haben, die kompetent waren und die das Komplikationsrisiko nicht gescheut haben. In diesen Fällen wurde durch diese Dienstleister Menschenleben gerettet, weil andere nicht behandelt hätten. Gern würden wir diese positiven Erfahrungen mit diesen Dienstleistern für andere Patienten transparent machen, damit diese eine mit weniger Suchaufwand versehene, schnellere und bessere Behandlung erfahren. Paradoxerweise werden diese Dienstleister auch nicht entsprechend honoriert. Genau das Gegenteil! Wie demotivierend für Dienstleister, die hier einen anderen Anspruch haben. Aber offenbar sind Intransparenz und Informationsasymmetrien das Charakteristikum des deutschen Gesundheitswesen und Kernbestandteil des "Geschäftsmodells".

Die Erfahrungen in den USA ( siehe u.a. http://www.ratemds.com ) bei spezialisierten Ärzten sprechen darüber hinaus eine andere Sprache: spezialisierte Ärzte geraten ausdrücklich nicht ins Hintertreffen.

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Es ist nicht notwendig, dass Krankheitsbilder und therapeutische Methoden dargestellt werden, um eine für Patienten aussagekräftige Qualitätsliste zu erstellen. Die Erfahrungen in den USA zudem belegen das. Krankheitsbilder und therapeutische Methoden können aber natürlich sinnvolle und ergänzende Informationen zu Qualitätslisten darstellen. Es würde um Fragebögen und Bewertungsschemata gehen, die von jedem Patienten ausgefüllt und gelesen werden können.

Offenbar hält die Gesundheitspolitik einen Patienten immer noch für unmündig und nur für einen "Laien"; Medizin gilt als eine Geheimwissenschaft, wie damals im Mittelalter. Dabei sind Patienten nicht selten hochinformiert, teilweise besser als ihre Dienstleister. Dies betrifft insbesondere chronisch Kranke, die 90% der Gesundheitskosten ausmachen. Die frühere Gesundheitsministerin Andrea Fischer, die bei Reformversuchen an den bestehenden Strukturen abgeprallt ist, formulierte 1999: "Die Ärzteschaft muss jedoch zur Kenntnis nehmen, dass die Patienten von heute mündige Patienten sind."

Erlauben Sie mir abschließend die Frage: Warum hat Schweden noch nicht einmal 1/3 der Arztbesuche pro Einwohner wie Deutschland, und dass obwohl in Deutschland die Einwohner früher sterben? Hängt das mit den von Gesundheitspolitikern zu verantwortenden Strukturen im deutschen Gesundheitswesen zusammen oder mit einer höheren Krankheitsanfälligkeit der Bundesbürger?

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Nennen Sie mir bitte Ansprechpartner in der CDU (in der ich selber über Frau Schnieber-Jastram seit meinem 18ten Lebensjahr Mitglied bin), um unsere Aktivitäten vorzustellen und ggf. für eine politische Unterstützung zu werben. Meine bisherigen Anfragen zwecks Kontakte/Unterstützung sowohl in der Politik als auch bei verantwortlichen Institutionen waren durch Ignoranz und Unverständnis gekennzeichnet. Ganz anders Patienten und Praxis- sowie Klinikärzte, mit denen wir gesprochen haben. Natürlich können Sie auch gern auf uns zukommen. Unsere Koordinaten: http://www.FETIG.de

Mit freundlichen Grüßen

Peter Uhde

P.S. Vielleicht sollten wir als CDU, die Partei der sozialen Marktwirtschaft, mal von dem Grünen-Politiker Oswald Metzger lernen. Der kennt sich mit der dabei entscheidenden Aufgabe des Staates, der Ordnungspolitik, offenbar besser aus als wir. Lesetipp von Oswald Metzger: Der mafiöse Gesundheitssektor http://blog.focus.msn.de/metzger/archives/33

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CDU

Sehr geehrter Herr Uhde,

Ihre Nachfragen möchte ich gerne beantworten. Das "Hamburgische Kammergesetz für die Heilberufe" ist ein Gesetz, das die Belange der Kammern regelt. Aber zu diesen Belangen gehört beispielsweise die Berufsordnung der Ärzte. Nach meinem Antrag, den ich zum Gesetzentwurf eingebracht habe, sind der Abschluß und die Aufrechterhaltung einer ausreichenden Haftpflichtversicherung zwingend für alle Ärzte, die in Hamburg zugelassen sind. Dies ist bislang in Gesetzesform noch nicht geregelt. Vorteil des Patienten ist, daß er im Falle eines anerkannten Behandlungsfehlers künftig sicher sein kann, die materielle Entschädigung zu erhalten. Dies stellt eine deutliche Verbesserung der Patientenrechte dar. Die Qualitätsberichte werden von den Krankenhäusern selbst erstellt und an die gesetzlichen Krankenkassen übermittelt, die diese dann veröffentlichen. Da es sich um eine neue Regelung handelt, werden derzeit erstmals die Berichte zusammengefaßt. Sie sind künftig im Internet einsehbar. Der Hinweis auf das Gesundheitssystem der USA überzeugt mich nicht. Gerade Berichte aus den Vereinigten Staaten über die dortigen Qualitätsvergleiche mahnen zu einem sehr sorgsamen Umgang mit derartigen Statistiken. Zudem sind das amerikanische und das deutsche Gesundheitswesen kaum zu vergleichen. Vielen Kliniken in den USA führen, auch aufgrund der extrem hohen Schadensersatzansprüche, keine riskanten Operationen mehr durch. Dies möchte ich mir für deutsche Patienten nicht wünschen. Die deutlich geringere Zahl der Arztbesuche in Schweden mag auch etwas mit den dort erheblich höheren Zuzahlungen zu tun haben. Gesundheitssysteme kann man eben nicht nur punktuell vergleichen, sondern muß sie gesamt betrachten. Ihr Konzept können Sie gerne zunächst einmal an die CDU-Bürgerschaftsfraktion, Rathaus, 20095 Hamburg oder an den Fachausschuß Gesundheit des CDU-Landesverbandes Hamburg, Leinpfad 74, 22299 Hamburg richten.

Mit freundlichen Grüßren
Harald Krüger