(...) Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass nach meinem Kenntnisstand im Niederungsbereich nicht mehr geschossen wird. Für den Betrieb der Anlage eine waffenrechtliche Erlaubnis vorliegt. Aufgrund einer damaligen Anzeige bei Gewerbeaufsichtsamt der Stadt Kiel im Jahr 2002 eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung erteilt wurde. (...)
Frage von Eckhard H. • 23.04.2012
Antwort von Hauke Göttsch CDU • 25.04.2012
Frage von Peter K. • 13.01.2012
Antwort von Hauke Göttsch CDU • 29.01.2012
Sehr geehrter Herr Kleinjung,
vielen Dank für Ihre Fragen. Da Sie Ihre Fragen mehreren Abgeordneten gestellt haben, verweise ich auf die Antwort meiner Kollegin Marion Herdan. Diese hat Ihre Fragen bereits umfangreich beantwortet.