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Ich würde gerne wissen, warum es bei der geplanten Abschaffung der beitragsfreien Familienversicherung in Deutschland, nicht möglich ist internationale Veträge von 1964 zu reformieren und nur unsere??

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Heidi Reichinnek
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Frage von Claudia K. •

Ich würde gerne wissen, warum es bei der geplanten Abschaffung der beitragsfreien Familienversicherung in Deutschland, nicht möglich ist internationale Veträge von 1964 zu reformieren und nur unsere??

Sehr geehrte Frau Reichinnek, sollte die beitragsfreie Familienversicherung in Deutschland abgeschafft werden, profitieren Familienangehörige,die in Staaten mit spezifischen Sozialversicherungsabkommen leben,weiterhin von der kostenlosen Mitversicherung,da diese internationalen Verträge Vorrang haben oder unangetastet bleiben sollen.Wie kann das sein?Familienangehörige(Ehepartner,Kinder,teils Eltern)in der Türkei z.B. bleiben durch das Abkommen von 1964 weiterhin kostenfrei über die deutsche GKV versichert,während in Deutschland lebende Partner zahlen müssten!Wo ist da die Gerechtigkeit und vor allem Gleichstellung?Auch z.B. Staaten des "Westlichen Balkans" sowie weitere Länder genießen ähnliche Abkommen. Darunter fallen:Bosnien-Herzegowina,Montenegro,Serbien,Nordmazedonien,Tunesien und Marokko. Wenn uns schon diese soziale "Sicherung" traurigerweise genommen wird, dann doch Bitteschön für alle! Vielen Dank für Ihre Erklärung und Antwort,Herr Tino Sorge hat diese nicht beantwortet :-(

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Antwort von Die Linke

Guten Tag,

die Linke setzt sich dafür ein, dass Beiträge strikt nach dem Einkommen erhoben werden, daher sollten Menschen ohne Einkommen keine Beiträge zahlen, auch die bisher mitversicherten Ehegatten ohne eigenes Einkommen. Eine komplette Abschaffung der Familienversicherung ist zum Glück vom Tisch, auch dank der Proteste dagegen. Was die Bundesregierung jetzt plant, lehnen wir allerdings auch ab. Sie will, dass die Hauptversicherten einen Zuschlag von 2,5 Prozent ihres Einkommens zahlen, wenn Ehegatt*innen mitversichert sind – ohne dass sich Arbeitgeber an diesen 2,5 Prozent beteiligen. Entlastung der Arbeitgeberseite zulasten der Versicherten ist auch das Ziel der Gesundheitsministerin, nicht nur bei diesem Vorschlag im Gesetzentwurf. 

Mit den Sozialversicherungsabkommen, die in vielen Social-Media-Inhalten meist von rechter Seite gepostet wurden, hat dieser Sachverhalt nichts zu tun. Denn nach dem Gesetzentwurf müssen auch diejenigen gesetzlich Versicherten den Zuschlag zahlen, die Mitversicherte in diesen Partnerstaaten von Sozialversicherungsabkommen haben. Deutschland hat diese Abkommen übrigens aus mehreren Gründen geschlossen: Erstens war die Absicht, zu verhindern, dass Angehörige von ausländischen Arbeitskräften nach Deutschland kommen. Und zweitens profitieren auch deutsche gesetzlich Versicherte, die sich in den Partnerländern aus Arbeits- oder Urlaubszwecken aufhalten, von den Abkommen. Das Finanzvolumen, das die gesetzliche Krankenversicherung in diese Staaten für die Behandlung der Mitversicherten überweist, betrug in den letzten Jahren stets zwischen etwa 15 und 30 Mio. Euro jährlich – für die Türkei, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro und Bosnien-Herzegowina zusammen. Das liegt bei jährlichen Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung von etwa 370 Mrd. Euro in einer Größenordnung von einem zwanzigstel Promille. Das bedeutet, wenn man diese Ausgaben nicht hätte, würden gesetzlich Versicherte Durchschnittsverdienende mit 3500 Euro brutto etwa 1,5 Cent im Monat an Beiträgen sparen. Zum Vergleich: Die von der Bundesregierung bei der Familienversicherung geplante Belastung macht für Durchschnittsverdienende 87,50 Euro im Monat aus. Auch daran erkennt man, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat.

Kurz: Der geplante Sonderzuschlag für Familienversicherte ist ungerecht und belastet die Betroffenen massiv. Die Sozialversicherungsabkommen bemerken viele auf Social Media, aber niemand im Geldbeutel.

Viele Grüße
Heidi Reichinnek

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