es war mir nicht bewusst, dass es eine Pflicht gibt, die Nationalhymne mitzusingen. Ich persönlich hätte es besser gefunden, nach der Wiedervereinigung eine neue Hymne zu suchen, beispielsweise die Kinderhymne von Brecht.
Seit Jahren erleben wir eine schrittweise Deregulierung zentraler Bereiche, Privatisierungen, den Abbau von Tarifbindung und wachsenden Druck auf soziale Sicherungssysteme.
Lassen Sie mich das unmissverständlich klarstellen: Sanktionen, die das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum antasten, halten wir für verfassungswidrig.
Zu dem Verfahren, das Herr Schindler und Herr Dr. Unzicker im Oktober 2023 gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz vor dem Verwaltungsgericht Köln angestrengt haben, ist mir derzeit kein veröffentlichtes Urteil bekannt