Frage an Heike Sudmann bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Heike Sudmann
DIE LINKE
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Frage von Viola G. •

Frage an Heike Sudmann von Viola G. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Sudmann,

Ihre Fraktion hat 2013 der Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) „Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in Hamburg“ zugestimmt. Der FNP weist im sog. Eignungsgebiet Ochsenwerder einen Teil der BEZIRKSSTRASSE „Oortkatenweg“ sowie die Flächen rechts und links von dieser Bezirksstraße ALS EIGNUNGSGEBIET für Windenergieanlagen aus. Gleichzeitig finden Sie in der Drucksache 20/9810 zur Änderung des FNP auf Seite 56 Abstandsangaben, die bei der Errichtung von Windkraftanlagen gesetzlich einzuhalten sind. Diese betragen zu Hauptverkehrsstraßen 1 x H, wobei H die Gesamthöhe der Windkraftanlage ist. Zu anderen Straßenkategorien, wie die von mir aufgeführte Bezirksstraße „Oortkatenweg“, werden ebenfalls Abstände von 1 x H gefordert. Insofern dürfte aufgrund der gesetzlichen Abstandsregelungen ein Teil der Bezirksstraße „Oortkatenweg“ selbst und die Fläche rechts und links neben dieser Bezirksstraße in einem Abstand von jeweils 150 m NIEMALS mit einer Windenergieanlage bebaut werden und NIEMALS Eignungsgebiet sein. Jeder versteht, dass AUF eine Straße keine Windenergieanlage gebaut werden kann. Die BSU schien dies damals anders zu sehen. Die BSU hat in ihren grafischen Darstellungen diese Bezirksstraße nie eingezeichnet, unterschlagen, überplant und damit die BürgerInnen sowie alle Abgeordneten schlichtweg getäuscht.

Warum weist der neue Flächennutzungsplan „Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in Hamburg“ eine Fläche aus, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen niemals Eignungsgebiet sein und damit niemals mit einer Windenergieanlage bebaut werden könnte?

Warum hat die BSU die Bezirksstraße grafisch unterschlagen, überplant und damit BürgerInnen und Abgeordnete getäuscht?

Plant die BSU, eine Windenergieanlage AUF die Straße "Oortkatenweg" bauen zu lassen?

Ist Ihrer Fraktion die grafische Täuschung der BSU damals aufgefallen?

Mit freundlichen Grüßen
V. G.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau G.,

Ihre Fragen beantworte ich gerne.
Die Regelung zu den Abstandsflächen hat sich im Laufe der Planung der Eignungsgebiete geändert, soweit haben Sie Recht. Ursprünglich (2010) waren untergeordnete Straßen nicht in der Auflistung der Ausschlussgebiete berücksichtigt. An den Grundlagen der Ausweisung ändert dies aber auch nach der Neufassung von 2012 nichts.
Die vorgesehenen Abstände zum Oortkatenweg von mindestens 0,5 Rotordurchmesser (ca. 45 Meter), damit der Luftraum über der Straße frei von der Einwirkung des Rotors bleibt, werden in der Planung eingehalten. Ein Verstoß gegen diese Regelung wäre justiziabel. Die 150 Meter, die Sie in Ihrer Frage als Mindestabstand aufführen sind, wenn man die von Ihnen angeführte Drucksache liest, eine Soll-Regelung, die bei Straßen wie dem Oortkatenweg bis zur Entfernung eines Rotordurchmessers, unterschritten werden kann. Da hier keine Bebauung beeinträchtigt wird, ist das Ziel dieses Abstands, Irritationen durch den Rotor für den Straßenverkehr auszuschließen. Dazu heißt es in der Drucksache: "Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren werden hierzu Einzelfallprüfungen für die jeweils konkret beantragte Windenergieanlage durchgeführt." Die Ausweisung der Eignungsgebiete bedeutet nicht, dass an jeder Stelle des Eignungsgebietes auch WEAs gebaut werden können. Dazu ist laut Drucksache im Extremfall z.B. auf die Wohnbebauung am Ochsenwerder Landscheideweg im Rahmen des immissionschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens besonders zu achten.
Grundsätzlich möchte ich betonen, dass die Energiewende und die Bereitstellung bezahlbarer regenerativer Energien ein vorrangiges Anliegen für DIE LINKE ist. Wir setzen uns vor Ort für die möglichst schonende Umsetzung der Energiewende und hier des Repowerings ein. Aber uns ist klar, dass es auch Einschränkungen für die Anwohnerinnen und Anwohner geben wird. Nichtsdestotrotz gilt es, praktikable Regelungen für Abstandsflächen zur Wohnbebauung zu finden.
Bestenfalls, um auf die konkrete Planung zum Oortkatenweg zurückzukommen, hätte die BSU das Eignungsgebiet mit einem 90 Meter breiten Korridor am Oortkatenweg teilen können. Dass der Oortkatenweg in der Planzeichnung nicht weiß unterlegt eingezeichnet wurde, sondern nur innerhalb der gelben Fläche ohne weitere Benennung, ist mehr als unglücklich und könnte sicherlich diskutiert werden. Die geografische Lage und die Bedeutung der 'Striche' war sicherlich den ortskundigen Mitgliedern des Fachausschusses geläufig.
Grundsätzlich gilt unsere Arbeit dem Schutz der Bevölkerung vor unzumutbaren Belastungen und hier setzen wir uns auch gerne für Regelungen ein, die sowohl den Ortsansässigen als auch der Energiewende dienen. Am Oortkatenweg geht es um den Straßenverkehr und den Luftraum über der Straße.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Sudmann

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