Frage an Heiko Dross bezüglich Familie

Heiko Dross
PIRATEN
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Frage von Roland C. •

Frage an Heiko Dross von Roland C. bezüglich Familie

1. Welche Position vertreten Sie hinsichtlich des geplanten Nationalparks Teutoburger Wald?
2. Wie hoch ist das von den PIRATEN geplante monatliche Grundeinkommen?
3. Wird von den PIRATEN die Sozialpolitik behandelt?

Antwort von
PIRATEN

zu 1. Welche Position vertreten Sie hinsichtlich des geplanten Nationalparks Teutoburger Wald?

Es ist geplant, in der Region Ostwestfalen-Lippe im Teutoburger Wald und der angrenzenden Egge einen Nationalpark einzurichten. Das Gebiet beinhaltet dabei auch mehrere Naturschutzgebiete wie beispielsweise die Externsteine. Nach dem Ende der militärischen Nutzung des angrenzenden Truppenübungsplatzes Senne könnte der Nationalpark noch um das Gebiet der Senne erweitert werden.
Die geplante Kulisse hat derzeit den Status eines Naturparks, in Teilen auch eines Naturschutzgebietes. Ein Nationalpark, als höchste naturschutzfachliche Kategorie, hat zum Ziel, die außergewöhnliche Landschaft mit ihrem auffälligen Landschaftsbild dauerhaft zu schützen. Dieser Schutz ist allerdings kein Ausschluss der Nutzung. Tourismus findet weiterhin statt und profitiert meist von der Marke Nationalpark. Eine weitere wirtschaftliche Nutzung beispielsweise durch die Holzwirtschaft ist in einem Nationalpark hingegen nicht vorgesehen.

Die Piraten in OWL fordern die Einrichtung eines Ruhezonen-Naturparks, der die verschiedenen Interessen berücksichtigt. Aufgrund der umfassenden Veränderungen, die durch die Einrichtung eines Nationalparks zu erwarten wären, sollte die Entscheidung für oder gegen einen Nationalpark oder Ruhezonen-Naturpark nicht duch die regierenden Parteien alleine entschieden werden. Stattdessen fordern die Piraten in OWL die Durchführung eines Volksentscheides auf Bezirks- oder Landesebene, um eine von der Gesellschaft getragene Lösung zu finden.

*Ruhezonen-Naturpark*

Der Ruhezonen-Naturpark stellt eine Mischform des jetzigen Naturparks Teutoburger Wald und eines Nationalparks dar. In den folgenden Punkten wird beschrieben, wie ein Konsens zwischen wirtschaftlicher Nutzung und ökologischem Naturschutz durch Maßhaltigkeit erreicht werden kann. Auf der geplanten Gesamtfläche von 8.650 ha sollten zunächst ca. 30 % (ca. 2.600 ha) als Ruhezonen ausgewiesen werden. Diese Ruhezonen sind wie Nationalparkflächen zu behandeln. Jede Ruhezone sollte eine Göße von mind. 200 ha haben. Außerdem sollten die Ruhezonen räumlich nah aneinander liegen oder z.B. durch Korridore in Form von Wanderwegen miteinander verbunden sein. Die Ruhezonen sollten so ausgewählt werden, daß eine industrielle Bewirtschaftung zeitnah ausbleiben kann (hoher Laubwaldanteil).
Auf der restlichen Fläche (ca. 6.000 ha) kann der Umbau von Fichte auf Laubholz wie jetzt geplant auf 30 Jahre uneingeschränkt fortgeführt werden, hier könnte auch der Laubholzeinschlag für die Privathaushalte erfolgen. (ca. 11.000 FM pro Jahr). Somit würde kein Schaden für Privathaushalte durch fehlendes Feuerholz entstehen. Auch die holzverarbeitende Industrie bekommt durch den Fichteneinschlag weiterhin einen Großteil ihres benötigten Holzbedarfs.
In den Ruhezonen darf kein Holzeinschlag erfolgen und der Wald bleibt sich selbst überlassen. Außerdem gilt hier ein vollständiges Jagdverbot, um dem Wild Rückzugsmöglichkeiten zur ungestörten Vermehrung und Aufzucht zu gewähren. Darüberhinaus sollte auf der gesamten Fläche des Naturparks die bisherige Anzahl der Jagdbezirke um 50% verringert werden, wodurch sich auch die Jagdbezirke, die nicht von den Ruhezonen betroffen sind, deutlich vergrößern. Dies hat den Vorteil, das sich der Jagddruck auf das Wild auch auf der übrigen Fläche des Naturparks verringert.
Zusätzlich muß eine Verordnung vom Land NRW erlassen werden, das auf der gesamten Fläche keine Bewegungsjagden mehr stattfinden dürfen (Drückjagd usw.). Es besteht sonst die Gefahr, dass die eingesetzten Hunde das Wild aus den Ruhezonen treiben. Die Jagd sollte auf die Ansitzjagd beschränkt werden. Weiterhin sollte jede Art von Fütterung oder Kirren verboten werden. Von dieser Verordnung sollten alle Genossenschaftsjagden ausgenommen werden, deren Waldanteil unter 40% der bejagbaren Fläche ausmacht. Denn hier ist zu berücksichtigen, dass sich die Gefahr von Wildschaden im Feld durch den sich erhöhenden Wildbestand erhöht. Diesen Jagdpächtern muss die Gelegenheit gegeben werden durch Ablenkfütterungen das Wild von den Ackerflächen fern zu halten.

zu 2. Wie hoch ist das von den PIRATEN geplante monatliche Grundeinkommen?

Eine konkrete Zahl ist noch nicht festgelegt. Dazu wollen wir eine Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag gründen, deren Ziel die konkrete Ausarbeitung und Berechnung neuer sowie die Bewertung bestehender Grundeinkommens-Modelle sein soll. Für jedes Konzept sollen die voraussichtlichen Konsequenzen sowie Vor- und Nachteile aufgezeigt und der Öffentlichkeit transparent gemacht werden. Bis zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens setzen sich die PIRATEN für einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn ein.

3. Wird von den PIRATEN die Sozialpolitik behandelt?

Ja, das von Ihnen bereits angsprochen Grundeinkommen ist ein Teil der Sozialpolitik, die allerdings bei den Piraten weniger diskriminierend unter dem Begriff Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe läuft.

Mit freundlichen Grüßen

Heiko Dross