Frage an Heinz-Peter Haustein bezüglich Recht

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Heinz-Peter Haustein
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Frage von Ullrich E. •

Frage an Heinz-Peter Haustein von Ullrich E. bezüglich Recht

Glück Auf, Herr Haustein,

wir haben in Sachsen eine Landesverfassung. Deren Inhalt schützt u. a. der Landesverfassungsschutz. Für die BRD existiert das Grundgesetz aber keine Verfassung. Wieso nennt sich das zuständige Staatsorgan denn BUNDESAMT für VERFASSUNGSSCHUTZ, wo es doch keine Bundesverfassung gibt? Ich stelle nicht die Notwendigkeit und Arbeit dieses Amtes in Frage und weiss, dass irgendwann in der BRD eine Verfassung existieren wird. Oder sehen Sie das als meine Wortklauberei, wo man sich in Deutschland doch bei der Gesetzgebung bemüht, exakte auslegbare Regelungen zu formulieren?
Auf Ihre Antwort bin ich gespannt. Mit freundlichem Gruß aus Bad Schlema
Ullrich Espig

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Espig,

haben Sie vielen Dank für Ihre interessante Frage!

Ich muss ehrlich gestehen, dass mir die Geschichte der Namensgebung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) bisher nicht bekannt war. Daher habe ich mich direkt an das BfV gewandt, um mich in diesem Punkt sachkundig zu machen.

Von dort erhielt ich die Information, dass die Namensfindung des BfV eng mit der Historie unseres Landes zusammenhängt.

Das Grundgesetz wurde am 8. Mai 1949 beschlossen. Damals gab es keine Möglichkeit, eine Verfassung für ganz Deutschland zu beschließen, da der östliche Teil Deutschlands von der Sowjetunion besetzt war.

Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates, so wurde die mit der Ausarbeitung einer Verfassung beauftragte verfassungsgebende Versammlung genannt, wählten ganz bewusst den Begriff "Grundgesetz" statt Verfassung, um die Teilung des Landes nicht festzuschreiben. Als nämlich der Parlamentarische Rat 1948 seine Arbeit aufnahm, glaubte man noch daran, die Teilung Deutschlands verhindern zu können.

Aber auch in der Sowjetischen Besatzungszone wurde eine Verfassung ausgearbeitet und im März 1949 vom Deutschen Volksrat (das ostdeutsche Pendant zum Parlamentarischen Rat) beschlossen. Damit war die Teilung vollzogen, denn im Osten entstand die Deutsche Demokratische Republik und im Westen wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet.

Erst mit der Wiedervereinigung im Jahre 1990 wurde aus dem Grundgesetz die bereits 1948 angestrebte Verfassung für ganz Deutschland.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort dienen konnte und verbleibe

Mit einem herzlichen Glück Auf

Heinz-Peter Haustein