Frage an Hendrik Tzschaschel bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hendrik Tzschaschel
FDP
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Frage von Wolfgang B. •

Frage an Hendrik Tzschaschel von Wolfgang B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Tzschaschel,

wie stehen sie zur verbesserten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in politische Entscheidungsprozesse auf Landesebene (Absenkung der für Volksbegehren und -abstimmungen nötigen Quoren)?

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Wolfgang Brandner

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dr. Brandner,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zuerst möchte ich darstellen, auf welchen Ebenen Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungsprozessen der Gesellschaft beteiligt werden. Die Möglichkeiten der politischen Beteiligung in Deutschland sind heute folgendermaßen geregelt:

Auf Bundesebene: nur das Wahlrecht (Ausnahme Art. 29 GG)
Auf Landesebene in den Landesverfassungen: Alle Bundesländer haben neben dem Wahlrecht zum Landesparlament auch die Möglichkeit zum Volksentscheid
Auf Gemeindeebene in den Gemeindeordnungen: Bürgerversammlung, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid,
Weitere Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen für Bürger in Parteien und Verbänden

Bezüglich Ihrer Frage sind die Art. 59 und Art. 60 der Landesverfassung Baden-Württemberg genauer zu beleuchten.

Aus meiner Sicht ist vorab zu klären, welches Interesse der einzelne Bürger hinsichtlich einer besseren Mitwirkung hat. Eine stärke Beteiligung impliziert die Aufgabe, sich über das zu Bewertende ausreichend informieren zu können. Ich zitiere Klaus von Beyme (Interview RNZ): „Die meisten sagen, dass eine stärkere plebiszitäre Beteiligung des Volkes hilft. Wobei ich sehr skeptisch bin, ob man bei sehr komplizierten Planungen wirklich das Volk beteiligen kann - außer bei Fragen, die man mit ja oder nein beantworten kann. Im lokalen Bereich bin ich sehr dafür, dass Bürgerentscheide häufiger angewandt werden,…“ Diese Meinung teile ich weitgehend: Komplexe Fragestellungen benötigen Einarbeitungszeit, um sie bewerten zu können.

Ich würde es unterstützen, auf Landesebene zu prüfen, inwieweit Elemente der direkten Demokratie in Baden-Württemberg stärker zum Tragen kommen könnten.

Ergänzend möchte ich noch ein Beispiel darstellen:
Im Artikel der Zeitung „DIE ZEIT“ vom 24. Februar 2011 mit dem Untertitel „Das neue Abstimmungsverfahren in Hamburg begünstigt den gebildeten Wähler“ wurde die Landtagswahl in Hamburg analysiert. Zuvor wurde per Volksentscheid eine Änderung des Wahlrechts durchgeführt. Der einzelne Wähler hat nun mehr Stimmen zu verteilen. „Mehr Stimmen - weniger Demokratie?“ lautete eine Frage in diesem Artikel, der darauf verweist, dass in Stadtvierteln mit nicht so gebildeten Menschen die Wahlbeteiligung deutlich geringer ist als in Stadtvierteln, in den gebildete Menschen wohnen.

Abschließend möchte ich hervorheben, dass die Staatsform der repräsentativen Demokratie seit Jahrzehnten eine erfolgreiche Grundlage bildet, um das Zusammenleben unserer Gesellschaft zu organisieren.

Falls Sie weitere Fragen an mich haben, können Sie sich gerne an mich wenden oder sich auf meiner Website informieren http://www.hendrik-tzschaschel.de

Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Tzschaschel