Frage an Herbert Schneiders von Gabi K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Schneiders,
seit Jahren wird um die Zukunft der Bahnstrecke Gerolstein - Prüm ("Westeifelbahn") gestritten.
Die kommunalpolitischen Mehrheiten verfolgen seit Jahren einen Radweg, der aber gemäß § 23 AEG des Eisenbahnrechtes bislang nicht gebaut werden darf.
Es gibt private Eisenbahngesellschaften, welche die Strecke reaktivieren und im Touristikverkehr mit Schienenbussen betreiben wollen. Hierzu müsste das Land Rheinland-Pfalz entsprechende Genehmigungen aussprechen, was bislang aber (aus Kostengründen?) auch nicht erfolgt ist.
Zudem gibt es Interessenten für einen eigenwirtschaftlichen und umweltfreundlichen Draisinenbetrieb, welcher die stilllgelegten Bahngleise erhalten würde. Hiermit könnte auch schon zeitnah familienfreundlich vorbei an Prüm und Oos durch die herrliche Natur der Westeifel geradelt werden. Das wäre auch ein erhebliches Alleinstellungsmerkmal im Tourismus, da es in der Eifel keine vergleichbare Strecke gibt. Doch auch diese Nutzung liegt ohne eine Entscheidung aus Mainz auf Eis.
Wofür setzen Sie sich ein? Wie würde Ihre Fraktion nach der Landtagswahl vorgehen, um hier endlich eine Lösung zu schaffen, falls die CDU die Regierungsverantwortung tragen wird?
MfG gabi Kerpen
Frau Gabi Kerpen
„Verkehr und Mobilität“ ist möglicherweise der falsche Betreff für das angesprochene Anliegen.
Zutreffender wäre evtl. „Wirtschaft und Tourismus“.
Die Förderung von Wirtschaft und Tourismus muß für unsere gesamte Eifelregion auf der Agenda ganz oben stehen.
Dies ist im Rahmen der verfügbaren Mittel auch eine Aufgabe des Landes.
Das gilt auch für künftige Regierungen.
Inwieweit das Land dabei auch privatwirtschaftliche Betätigung finanziell unterstützen kann und darf, unterliegt eigenen, zu beachtenden Bestimmungen.
Deshalb muß von der touristischen Förderung die Bezuschussung privatwirtschaftlicher Förderung unterschieden werden. Genau so, wie auch die Verkehrsstrukturförderung im Sinne von Reaktivierung von bereits stillgelegten, weil ungenutzten Bahnstrecken, vom Einsatz der Mittel für touristische Förderung unterschieden werden muß.
Mit diesen Fragen werden sich zunächst die kommunalen Gremien und die zuständigen Zweckverbände befassen müssen.