Frage an Heribert Hirte bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Heribert Hirte
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Frage von Manuel N. •

Frage an Heribert Hirte von Manuel N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Hirte

es gibt die "Anlage 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages - Registrierung von Verbänden und deren Vertretern", wodurch Verbände in eine öffentlich einsehbare Liste eingetragen werden, um Gehör und Zugang zum Bundestag zu erhalten.

Was spricht für Sie dagegen, die GO so zu erweitern, dass auch mit Unternehmen so verfahren wird?
Warum gibt es hier eine Ungleichbehandlung?

Beste Grüße

M. N.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr N.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Bei der von Ihnen erwähnten Liste nach Anlage 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages - Registrierung von Verbänden und deren Vertretern - handelt es sich um eine freiwillige Liste. Dabei ist eine Eintragung u.a. nur notwendig, um einen Hausausweis zu erhalten (vgl. Abs. 2 der Anlage). Dazu müssen diverse Angaben übermittelt werden (Name und Sitz des Verbandes, Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung, Interessenbereich des Verbandes, Mitgliederzahl, Namen der Verbandsvertreter sowie Anschrift der Geschäftsstelle am Sitz von Bundestag und Bundesregierung). Aus dieser Liste sind insbesondere weder die Finanzierung der Organisation noch die Art und Weise der tatsächlichen Einflussnahme ersichtlich. Letztlich dient die Liste nur der Transparenz in Bezug auf potentiell ausgestellte Hausausweise.

Nachdem Unternehmensvertreter bereits seit einigen Jahren keine Hausausweise für die Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages erhalten können und die übrigen in der Liste genannten Informationen dem Handelsregister (bzw. der Homepage des entsprechenden Unternehmens) entnommen werden können, kann ich keinen Mehrwert in der Erweiterung der Liste erkennen, der den entsprechenden Bürokratiezuwachs rechtfertigen würde.

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Hirte