Frage an Hermann Ott von Dietmar A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr.Ott,
vor wenigen Tagen wurde im Bundestag ein neues Meldegesetz beschlossen wie war ihr Abstimmungsverhalten in diesem Falle und warum haben Sie sich so entschieden?
in diesem Gesetz wird ja auch unser Selbstbestimmungsrecht über unsere Daten stark eingeschränkt.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Althof
Sehr geehrter Herr Althof!
Vielen Dank für Ihre Anfrage und bitte entschuldigen Sie die verspätet Antwort. An der Abstimmung zum Meldegesetz konnte ich persönlich nicht teilnehmen da ich zu diesem Zeitpunkt andere Termine in Ausübung meines Mandats wahrnehmen musste. Die zuständigen Fachpolitiker aus meiner Fraktion sind bei den jeweiligen Abstimmungen aber natürlich immer im Plenum.
Ich lehne die ursprünglich vom Bundestag beschlossene Reform des Meldegesetzes ab, da ich die Klauseln zur Datenweitergabe für katastrophal halte. Die Grünen haben im Innenausschuss den Änderungsantrag von CDU/CSU und FDP abgelehnt und wir im Bundestag gegen das gesamte Gesetz gestimmt. Leider konnte unser "Nein" nicht dazu führen, dass das Gesetz gestoppt wurde. Der erste Entwurf für das neue Meldegesetz (er war nötig, weil jetzt der Bund und nicht mehr die Länder für das Melderecht zuständig ist) hatte für das Problem eine in meinen Augen gute Lösung: Sollen die Daten für Werbung oder Adresshandel genutzt werden, dann muss der Betroffene jedes Mal explizit zustimmen. Diese Lösung, das sogenannte "opt-in" ist der richtige Ansatz. Denn so behält jede und jeder die Regie über die eigenen Daten. Kurz vor Abschluss des Gesetzesverfahrens haben dann CDU/CSU und FDP einen Änderungsantrag vorgelegt: Statt "opt-in", der Zustimmung im Einzelfall, hieß das Prinzip nun "opt-out" - man muss widersprechen, dass die eigenen Daten für Werbung und Adresshandel genutzt werden. Das ist alles andere als bürgerfreundlich: Wenn man sich neu anmeldet und darauf hingewiesen wird, dann kann man das mit erledigen. Aber zum Amt gehen und einen Antrag stellen müssen, dass die eigenen Daten nicht weitergegeben werden - das ist umständlich und eben die falsche Reihenfolge: Es will der Adresshändler etwas vom Bürger, nicht umgekehrt. Im Bundesrat gelang es schließlich, das Gesetz zu stoppen, was zu einer Anrufung des Vermittlungsausschusses und schließlich zur Veränderung der untragbaren Regelung der Adressweitergabe führte. Anfang März dieses Jahres wurde der gefundene Kompromissvorschlag, der die "opt-in"-Lösung beinhaltete, verabschiedet und ich bin froh, dass damit der Grundsatz gilt: Meine Daten werden selbstverständlich so lange nicht an Dritte weitergegeben, bis ich dieser Weitergabe selber zustimme.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hermann Ott