Frage an Hermann Ott von Volker F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Ott,
ich habe eine Frage verbunden mit einer Anregung.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Wahlgesetz in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt. Müsste sich der Bundestag logischerweise nun nicht auflösen,da die Wahl ja lt. Urteil des Gerichts verfassungsgemäß zustande gekommen ist ?
Meine Anregung für eine Neufassung des Wahlgesetz wäre,alle zur Zeit im Bundestag vertretene Parteien in die Beratung mit einzubeziehen,also auch Die Linke.
Ich würde das für eine demokratische Selbstverständlichkeit halten,zumindest in solchen Sachfragen,die ideoligischen Grabenkämfe beiseite zu schieben.
Mit freundlichen Grüßen,
Volker Fieseler
Sehr geehrter Herr Fieseler,
vielen Dank für Ihre Anfrage, tut mir leid, dass ich Ihnen so spät antworte.
Wie in der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2008 nachzulesen ist, erklärt das Gericht das Wahlgesetz in seiner jetzigen Form zwar für verfassungswidrig und fordert dessen Neuregelung. In Bezug auf die Notwendigkeit der Auflösung des durch dieses verfassungswidrige Wahlgesetzt zustande gekommenen Bundestages heißt es allerdings: „Grundsätzlich ist das Erfordernis des Bestandsschutzes einer gewählten Volksvertretung (vgl. BVerfGE 89, 243 <253>), das seine rechtliche Grundlage im Demokratiegebot findet, mit den Auswirkungen des festgestellten Wahlfehlers abzuwägen [...] Das Interesse am Bestandsschutz der im Vertrauen auf die Verfassungsmäßigkeit des Bundeswahlgesetzes zusammengesetzten Volksvertretung überwiegt hier den festgestellten Wahlfehler“ (BVerfG, 2 BvC 1/07 vom 3.7.2008, Absatz 135f.). Daraus ergibt sich, dass auch der in der 17. Wahlperiode gewählte Bundestag weiterhin Bestand hat.
Ihrer Anregung, alle derzeit im Parlament vertreten Parteien und damit auch Die Linke in die Beratungen um ein neues Wahlgesetz mit einzubeziehen, kann ich nur zustimmen. Wir Grünen haben keineswegs ein Problem damit, mit den Linken zusammenzuarbeiten, sondern halten dies ebenso wie Sie für eine demokratische Selbstverständlichkeit. Vielmehr sind es die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion, die diesen Prozess blockieren, da sie getreu eines Beschlusses per se keinem Antrag der Fraktion Die Linke zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hermann Ott