Frage an Hildegard Bentele bezüglich Gesundheit

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Hildegard Bentele
CDU
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Frage von Patrick K. •

Frage an Hildegard Bentele von Patrick K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bentele,

was wird die CDU dagegen unternehmen, dass in den meisten Berliner Kneipen
und Diskotheken keinerlei Nichtraucherschutz existiert?

Dass ein striktes Rauchverbot gut funktioniert, sieht man am Beispiel Bayern und im Saarland. Auch das BVerfG hält ein Gesetz ohne Ausnahmen für legitim.

Freundliche Grüße

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kast,

Berlin verfügt über ein Nichtraucherschutzgesetz vom Mai 2009, das ich für
ausgewogen halte.

Das strikte Rauchverbot erstreckt sich auf einen sehr großen Teil von
Einrichtungen, siehe anliegende Aufzählung, die der Senatswebsite entnommen
ist:

- im Sitzungsgebäude des Abgeordnetenhaus von Berlin,
- in öffentlichen Einrichtungen, z.B. Behörden der Berliner Verwaltung
und Gerichten,
- in Gesundheitseinrichtungen, z.B. Krankenhäusern, Tageskliniken,
Institutsambulanzen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- in Kultur- und Freizeiteinrichtungen, z.B. Theatern, Kinos, Museen,
Spielhallen, Spielcasinos, Internetcáfes,
- in Sporteinrichtungen,
- in Bildungseinrichtungen, z.B. Hoch- und Fachhochschulen sowie
Einrichtungen des zweiten Bildungsweges und der Erwachsenenbildung,
- Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
- in Heimen,
- in Gaststätten, einschließlich Diskotheken und Clubs,
- in Verkehrsflughäfen.

Bereits seit mehreren Jahren besteht zudem in Schulen und Kindertagesstätten
sowie auf dem dazugehörigen Gelände ein absolutes Rauchverbot (Schulgesetz
für das Land Berlin vom 26. Januar 2004, Kindertagesförderungsgesetz vom 23.
Juni 2005).

Ausnahmen werden für die umgangssprachlich "Eckkneipen" genannten
"Kleingastronomiebetriebe" (weniger als 75 qm) und Shisa-Bars gemacht. Die
Eckkneipen müssen speziell als Raucherkneipen ausgewiesen sein, Jugendlichen
ist der Zutritt verboten. Für die Durchsetzung des Rauchverbots ist
derjenige zuständig, der das Hausrecht hat, Verstöße gegen das Rauchverbot
sind mit einer Ordnungstrafe belegt.

Diese Ausnahmen erscheinen mir akzeptabel, da die wirtschaftliche Existenz
vieler Eckkneipen daran hängt, ob ihre Kunden dort rauchen können oder
nicht. Mein genereller Eindruck ist, dass das Rauchen in Restaurants,
Kneipen und Bars insgesamt drastisch abgenommen hat. Kurz: Es gibt in Berlin
ein umfassendes Nichtraucherschutzgesetz, sollte es in bestimmten Fällen
nicht umgesetzt werden, so rate ich Ihnen an den Hausherrn oder ggf. an das
Ordnungsamt zu appellieren.

Mit freundlichen Grüßen

H. Bentele

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