Wie möchten Sie die Ambitionslücke im Klimaschutzgesetz schließen (zwischen erlaubtem THG Ausstoß bis 2045 und Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze des Pariser Abkommens bis 2030)?

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Holger Mann
SPD
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Frage von Alexander K. •

Wie möchten Sie die Ambitionslücke im Klimaschutzgesetz schließen (zwischen erlaubtem THG Ausstoß bis 2045 und Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze des Pariser Abkommens bis 2030)?

Sehr geehrter Herr Mann,

nach der Sommerpause soll der Bundestag noch über die Entkernung des Klimaschutzgesetzes abstimmen. In der neuen Vorlage geht es u.a. um die Aufhebung der jährlichen Sektorenziele.
Wie soll Ihrer Meinung nach das 1,5 Grad Limit von Paris, dem Ihre Partei ja auch zugestimmt hat, eingehalten werden, wenn

a) das künftige KSG noch weicher formuliert wird als das aktuelle KSG
und
b) das aktuelle KSG schon nicht ausreicht, weil es noch bis 2045 erlaubt Treibhausgase auszustoßen, während wir die maximalen 1,5 Grad wahrscheinlich bis 2030 überschreiten werden?

https://www.mcc-berlin.net/forschung/co2-budget.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.

ich begrüße Ihr Engagement für ein effektives Klimaschutzgesetz. Es war die SPD, die in der letzten Legislaturperiode gegen den harten Widerstand der Union ein Klimaschutzgesetz durchgesetzt hat. Wir werden uns weiterhin für dieses Gesetz einsetzen.

Das Klimaschutzgesetz legt verbindlich fest, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral sein wird. SPD, Grüne und FDP haben sich bereits im Koalitionsvertrag auf eine Weiterentwicklung des Gesetzes geeinigt. Im anstehenden parlamentarischen Verfahren werden wir den Gesetzentwurf sorgfältig prüfen.

Es ist wichtig, dass durch die Reform des Klimaschutzgesetzes nicht mehr CO2 ausgestoßen wird als nach dem bisherigen Gesetz. Die Gesamtemissionsmenge bleibt unverändert. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass eine mehrjährige und sektorübergreifende Gesamtrechnung ausschlaggebend sein soll. Die Betrachtung der einzelnen Sektoren bleibt natürlich erhalten. In der anstehenden Diskussion wird es wichtig sein, eine Regelung zu finden, die den Druck auf die Bundesregierung zum Handeln aufrechterhält, falls sich abzeichnen sollte, dass die Ziele verfehlt werden sollten. Ein Aufweichen der Klimaziele wird es mit der SPD-Fraktion nicht geben.

Wir müssen jedoch anerkennen, dass die Verpflichtung, bei Zielverfehlung jährlich neue Programme in einzelnen Sektoren aufzulegen, nicht automatisch zur Einhaltung unserer Klimaziele führt. Insbesondere im Gebäude- und Verkehrsbereich sind neben kurzfristigen Maßnahmen auch mehrjährige Programme erforderlich, die erst im Laufe der Jahre ihre Wirkung entfalten können. Deshalb wollen wir das Klimaschutzgesetz weiterentwickeln und verbessern.

Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundesregierung bereits im ersten Jahr einer Legislaturperiode ein umfassendes sektorübergreifendes Klimaschutzprogramm beschließen muss. Die Grundlage bleibt wie bisher ein jährliches Monitoring der Emissionsentwicklung für die einzelnen Sektoren. Um besser als bisher überprüfen zu können, ob wir uns auf dem richtigen Weg zur Erreichung der Klimaziele befinden, sieht der Gesetzentwurf vor, dass zukünftig auch die Prognose für die zukünftige Emissionsentwicklung betrachtet wird. Das bedeutet: Mit den Emissionsdaten des Vorjahres wird in Zukunft auch die prognostizierte Emissionsentwicklung für die Jahre bis 2030 dargestellt. Es wird für jeden Sektor geprüft, ob die CO2-Minderung ausreicht, um die Ziele zu erreichen.

Die Einhaltung der Klimaschutzziele und der damit erlaubten Emissionsmengen soll gemäß dem Gesetzentwurf zukünftig anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft werden. Die sektorübergreifenden Jahresemissionsmengen werden damit zur zentralen Steuerungsgröße des Klimaschutzgesetzes. Zukünftig soll also zuallererst die Summe der Gesamtemissionen in den Jahren 2021 bis 2030 entscheidend sein.

Wenn das Gesamtziel aller Sektoren künftig zwei Jahre in Folge überschritten wird, ist die Bundesregierung verpflichtet, Maßnahmen zu beschließen, die sicherstellen, dass das Klimaziel für 2030 erreicht wird. Dazu müssen weiterhin gerade jene Sektoren beitragen, die Ziele verfehlen.

Im Rahmen der Novelle des Klimaschutzgesetzes muss auch diskutiert werden, wie das Parlament mehr Verbindlichkeit gegenüber der Bundesregierung erreichen kann. Der aktuelle Bericht des Expertenrates für Klimafragen hat gezeigt, dass im Klimaschutz weitere Anstrengungen erforderlich sind, obwohl die Bundesregierung bereits umfangreiche Maßnahmen zum Schutz des Klimas ergriffen hat. Daher werde ich mich auch weiterhin mit Hochdruck für engagierten Klimaschutz einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Holger Mann 

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