Frage an Horst Krauße bezüglich Verbraucherschutz

Horst Krauße
CDU
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Frage von Torsten R. •

Frage an Horst Krauße von Torsten R. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Krauße,

wie bei anderen Kandidaten auch, möchte ich mit folgender Frage beginnen.
1.
Sind Ihnen persönlich (nach vier Legislaturen im Landtag) bzw. Ihrer Partei die 100.-€ nicht wert, um sich mit Foto und Background-Informationen hier bei abgeordnetenwatch den Wählerinnen und Wählern online zu präsentieren?

Ferner habe ich folgende Sachfragen:
2.
Die Thüringer CDU zeichnet sich durch Bürgerferne aus (sonst müsste es nicht laufend Volksbegehren geben, wo das Volk sich gegen die praktizierte Politik der CDU stellt). Wie wollen Sie persönlich (Wiederwahl vorausgesetzt) künftig mit den Themen umgehen, bei denen sich die Bevölkerung dem "Parteikurs" der CDU ganz offenkundig verweigert?
3.
Erläutern Sie hier bitte für uns Wähler (insbesondere den Eigentümern) Begriff und Wirkung des "wirtschaftlichen Vorteils der Grundstückseigentümer",an den das ThürKAG anknüpft, um die alleinige Beitragspflicht (Straßenausbau, Abwasser) juristisch zu begründen. Bitte belegen Sie an Beispielen aus Ihrem Wahlkreis, wo nach Straßenbaumaßnahmen/ Wasser-/Abwasserbauten konkret und belegbar die Grundstückspreise angestiegen sind (also tatsächlich ein wirtschaftlicher Vorteil eingetreten ist).
4.
Die CDU agiert (für den Wähler durchaus durchschaubar) bei diesem heißen Thema grundsätzlich nur vor Wahlen - dann mit heißer Nadel. Das führt dazu, dass auf Steuerzahlerkosten teure Prozesse geführt werden - und die CDU regelmäßig verliert. Was wollen konkret Sie als MdL/kommun. Abgeordneter tun, um Grundstückseigentümern, Mietern und Kommunen (z.B. eben in Ihrem WK) Finanz- und Planungssicherheit zu geben?

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Röder

Antwort von
CDU

Werter Herr Röder,

zunächst stelle ich fest, dass die Art Ihrer Fragestellung nicht dazu angetan ist eine faire politische Diskussion zu führen. Das zeigt sich schon daran, dass Sie offensichtlich nicht einmall meine bisherige Zugehörigkeit zum Thüringer Landtag richtig angeben können.

zu1. Was nun das Foto angeht nur soviel: Fotos von mir sind im netz genügend vorhanden, sodass ich mich entschlossen habe die 100,-€ lieber für einen guten Zweck zu spenden.

zu 2. Wir haben Hürden für Volksbegehren erheblich abgesenkt, sodass diese nun leichter durchzuführen sind. Zudem muss die Landespolitik keine Angst vor Volksbegehren haben (vergleiche Bayern).

zu 3. Am 07.08.2009 wurde im Thüringer Landtag das Beitragsbegrenzungs- Gesetz beschlossen. Dieses Gesetz will allerdings wie angekündigt die "Linke" juristisch verhindern. Die Frage nach tatsächlichen Grundstückspreisen und deren Erhöhung durch Maßnahmen im Straßenbau bzw. Wasser- und Abwasser kann ich Ihnen nicht beantworten, da mir die entsprechenden Daten nicht zur Verfügung stehen.

zu 4. Ich verweise auf meine Antwort zu 2. Die Frage zu Straßenausbaubeiträgen ist juristisch sehr Schwierig. Das sagen uns alle Fachleute und vor allem die Gerichte. Aber wir werden auch hier eine Lösung finden.

Horst Krauße