Frage an Hubertus Heil bezüglich Recht

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Hubertus Heil
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Frage von Wilfried S. •

Frage an Hubertus Heil von Wilfried S. bezüglich Recht

Ich hänge mich mal an Herrn Riegsingers vorläufig noch unbeantwortete Frage vom 19. August, Herr Heil, um Sie als Abgeordneten, Politikwissenschaftler und Bürger zu fragen, ob Sie seine Feststellung bezüglich der permanenten Aushöhlung des Grundgesetzes teilen und wenn ja, wie Sie und Ihre Kolleginnen in der SPD das ihren Mandaten gemäß zu verhindern gedenken.

Von außen erlebe ich das ähnlich wie Herr Riegsinger, wenn ich von Abgeordneten auf Nachfrage lapidar erfahre, daß zwischenstaatlichen Verträgen, wie bspw. das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz, die Wirkung nationaler Gesetze gleichkämen. Die Übereinkunft sei begrüßenswert und aus pragmatischen Gründen einer Attacke der Kavallerie von Fort Yuma allemal vorzuziehen.
Das Abkommen sieht - wenn ich es recht verstanden habe - eine Amnestie für Steuerbetrüger im Großformat vor.
Dem gegenüber stehen Urteile deutscher Gerichte wie im Falle Emmely (Flaschenpfand) und Strafverhängungen im Bereich der Rechtsprechung zum ungerechtfertigten Bezug von Sozialleistungen, selbstredend ausgerichtet an nationalen Gesetzen, die die kleinformatigen Existenzen der Delinquenten bedrohen.
Meine Frage im Bezug auf das Grundgesetz: Wie verträgt sich Ihres Erachtens beides mit dem Gleichheitsgrundsatz im Artikel 3 des GG?

Hochachtungsvoll
Wilfried Steinicke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Steinicke,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 31. August 2011, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.

Meinen Standpunkt zur Eurokrise können Sie der inzwischen veröffentlichten Antwort an Herrn Riegsinger entnehmen. Zu den Plänen über ein Steuerabkommen mit der Schweiz lege ich Ihnen gern die Position der SPD-Bundestagsfraktion dar. Die schwarz-gelbe Bundesregierung will die Steuergerechtigkeit und den ordnungsgemäßen Gesetzesvollzug den Interessen der Schweizer Banken und ihrer straffälligen deutschen Kunden opfern. Dies lehnen wir ab. Die SPD warnt bereits seit der Vereinbarung der jetzt abgeschlossenen deutsch-schweizerischen Steuerverhandlungen im Oktober 2010 vor einem leichtfertigen Verzicht auf bestehende deutsche Steueransprüche.

Steuerhinterziehung ist in Deutschland eine Straftat. Nach geltender Rechtslage kann der Täter eine Bestrafung aber durch Selbstanzeige und vollständige Steuerzahlung abwenden. Exklusiv für die Steuerpflichtigen, die mit oft hoher krimineller Energie in den vergangenen Jahrzehnten Vermögen in dreistelliger Milliardenhöhe vor dem deutschen Fiskus in der Schweiz versteckten, will Bundesfinanzminister Schäuble einen optionalen Rückweg in die Legalität eröffnen: anonym, kapitalschonend und nicht zuletzt rechtzeitig für die heutige Generation reicher Erben. Wem selbst dies zu teuer ist, dem bleibt die ungehinderte Verlagerung seines Vermögens von der Schweiz in ein Drittland.

Die Idee ist absurd: Mit beispiellos reduzierten Voraussetzungen für die Straffreiheit sollen die uneinsichtigen Täter belohnt werden, die bis heute ihr gemeinschaftsschädigendes Verhalten fortsetzen. Abwegig ist auch, dass ausgerechnet die Schweizer Banken, die ihre Kunden bei der Steuerhinterziehung bisher unterstützen, die pauschalierte Steuer mit strafbefreiender Wirkung festsetzen, einziehen und abführen sollen. Die tatsächliche Umsetzung im Einzelfall bleibt damit ungewiss.

Die Vereinbarung zur Beseitigung der Schweizer Altlast verletzt das Rechtsempfinden jedes ehrlichen Steuerzahlers in Deutschland. Die SPD wird alle Fragen der Steuergerechtigkeit und der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eingehend thematisieren. Bei Nachbesserungsbedarf müssen auch CDU/CSU und FDP das kommende Vertragsgesetz ablehnen, da den nationalen Parlamenten Änderungen versagt sind.

Ich hoffe, ich habe Ihre Frage damit beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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