Frage an Hubertus Heil bezüglich Soziale Sicherung

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Hubertus Heil
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Frage von Stefan M. •

Frage an Hubertus Heil von Stefan M. bezüglich Soziale Sicherung

Selbständig als Aufstocker: Das Jobcenter macht uns selbständigen Aufstockern das Leben regelrecht zur Hölle. Falsche Bescheide, teilweise völlig willkürliche Definitionen von "angemessenen" Betriebsausgaben, stete Nichtanerkennung von völlig normalen und von den Finanzämtern anerkannte Betriebsausgaben, Widerspruchsverfahren, die mit absurden Begründungen von den Jobcentern zurückgewiesen werden und permanent Klagen auslösen. Faktisch permanente Rechtsunsicherheit, weil rückwirkend oftmals völlig absurde Entscheidungen getroffen werden. Oftmals zum wiederholten Male, auch wenn aus vorliegenden Bewilligungszeiträumen bereits Gerichtsbeschlüsse vorliegen und demnach schon Mutwilligkeit unterstellt werden kann. Wie ein Damoklesschwert schwebt die Rechtsunsicherheit stets über den Arbeitenden und macht das Arbeiten, den Aufbau und die Fortführung einer Selbständigkeit zu einem wahren Minenfeld. Seit Jahren sind wir stets unter Generalverdacht, müssen uns lückenlos überwachen und ausforschen lassen und jedes Mal erneut unsere Tätigkeit offenlegen, beschreiben und zum guten Teil Fragestellungen gegenüber dem Jobcenter beantworten, die eigentlich jedem Menschen schlüssig sein müssten und eigentlich keiner weiteren Erklärung bedürfen. Das ganze stets zu Lasten des Hilfsbedürftigen, der sehr viel Zeit aufwenden muss, den Murks der Jobcenter wieder zu bereinigen. In jedem Bewilligungsabschnitt fallen meist hunderte von Kopien an, die eingereicht werden müssen. Die Kosten trägt der Hilfsbedürftige. Der Grundfreibetrag von 100 Euro ist zudem seit Jahren unzumutbar niedrig! Und da permanent tatsächlich angefallene Betriebsausgaben gekürzt werden, besteht auch ständig die Gefahr der Bedarfsunterdeckung. Wann wird hier endlich etwas für den Bürger getan? Oder müssen wir uns gar auf weitere Repressalien einstellen? Wozu überhaupt noch arbeiten?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

herzlichen Dank für Ihre Frage und Ihr Vertrauen mir von Ihren Erfahrungen zu berichten.

Gerne möchte ich zu Ihrem Bericht Stellung nehmen:
Die Leistungen der Grundsicherung dienen der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, d. h. Arbeitslosengeld II/Sozialgeld wird auch erbracht, wenn sonstiges Einkommen zu Deckung des sogenannten Existenzminimums nicht ausreicht. Auch Selbständige haben Anspruch, wenn der betriebliche Gewinn, also die Differenz zwischen den Betriebseinnahmen und den betrieblichen Ausgaben, für die Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht. Dabei muss bei den Betriebsausgaben auf deren Notwendigkeit geachtet werden. Auch ein Selbständiger, der nicht auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen ist, entscheidet vor einer Betriebsausgabe über deren Notwendigkeit. Zu beachten ist auch, dass - anders als im Steuerrecht - nur im sogenannten Bewilligungszeitraum vorgenommene Ausgaben berücksichtigt werden können. So bleiben beispielsweise Abschreibungen unberücksichtigt.

Ich gebe zu, die Anrechnung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit ist nicht einfach. Da Betriebseinnahmen und -ausgaben bei Antragstellung noch nicht bekannt sind, kann über den Anspruch zunächst nur vorläufig auf Grundlage der Schätzung entschieden werden. Dieses Procedere ist für alle Beteiligten sehr aufwendig, es ist aber unabdingbar.

Wenn Sie mit einer Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden sind, können Sie sich diese gerne von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Jobcenter erklären lassen. Bringt Sie dies nicht weiter, so haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Die von Ihnen als Grundfreibetrag bezeichneten 100 Euro sind ein pauschaler Betrag für persönliche Aufwendungen wie Werbungskosten, Riesterrentenbeitrag, Versicherungen u. ä.; nicht enthalten sind die Betriebsausgaben. Sind die persönlichen Aufwendungen höher als 100 Euro, können diese vollständig berücksichtigt werden, wenn sie notwendig sind und das Einkommen über 400 Euro liegt; Letzteres dürfte bei Selbständigen in der Regel der Fall sein.

In diesem beschriebenen Rechtsrahmen bewegen wir uns also. Mir ist bewusst, dass diese Informationen kurzfristig nicht Ihren Konflikt lösen werden, aber ich möchte Ihnen versichern, dass ich Ihren Fall nicht vergessen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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