Herr Heil sollte man nicht eine Staffelung bei der Rentenerhöhung machen bis 1000€ 6 bis 1500 4 und ab 2000€ 3 Prozent Erhöhung

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Frage von Gerhard E. •

Herr Heil sollte man nicht eine Staffelung bei der Rentenerhöhung machen bis 1000€ 6 bis 1500 4 und ab 2000€ 3 Prozent Erhöhung

Vorteil wäre es kostet nicht mehr und sie holen Menschen schneller aus der Armut heraus jetzt ist es ja so das der mit 800 Rente ca 34 € bekommt und der. 2000€ Rente 90 € mehr hat

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Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ihrer Forderung, die gesetzlichen Renten gestaffelt nach der Höhe der Rente prozentual anzupassen, kann aus folgenden Gründen leider nicht entsprochen werden:

Das System der gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit. Die Höhe einer Rente richtet sich daher vor allem nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen, also in erster Linie nach der Höhe der erbrachten Vorleistung. Je mehr Beitragsjahre vorliegen und je höher die versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen sind, desto mehr und höhere Beiträge wurden gezahlt und desto höher ist damit grundsätzlich die aus der jeweiligen individuellen Versicherungsbiografie berechnete Rente und umgekehrt.

Diesem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit folgt auch die Anpassung der Renten, die sich grundsätzlich an der Entwicklung der Löhne und Gehälter orientiert. Eine jährliche Rentenerhöhung prozentual nach Höhe der Rente zu staffeln wäre mit diesem Prinzip nicht vereinbar. Denn während bei der geltenden prozentualen Rentenanpassung das Verhältnis zwischen höheren und niedrigeren Renten gleichbleibt, würde sich bei einer prozentual gestaffelten Anpassung der relative Abstand zwischen niedrigeren und höheren Renten vermindern. Im Ergebnis würden damit Bezieher*innen höherer Renten, die mehr eingezahlt haben, mit jeder Rentenanpassung einen geringeren prozentualen Anpassungssatz erhalten im Verhältnis zu den Bezieher*innen niedrigerer Renten, die weniger eingezahlt haben. Im Zeitablauf würde sich damit die Rentenhöhe zum Nachteil der Beitragszahler*innen verschieben, die mehr Beiträge eingezahlt haben. Deren Rentenbetrag würde dann nicht mehr ihrer Beitragsleistung während des Erwerbslebens entsprechen.

Die Zielrichtung des Anliegens, Bürgerinnen und Bürgern mit geringen Alterseinkommen höhere Anpassungen zu gewähren, ist gleichwohl nachvollziehbar. Problematisch ist bei diesem Vorschlag - auch wenn er in Ihrem Fall zuträfe - die Tatsache, dass aus dem Bezug einer niedrigen Rente nicht zwangsläufig auf ein niedriges Gesamteinkommen im Alter oder gar auf Hilfebedürftigkeit im Sinne der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geschlossen werden kann. Oft werden neben der eigenen Rente noch weitere Einkommen im Alter bezogen (z. B. Beamtenpensionen, Leistungen berufsständischer Versorgungswerke, betriebliche Altersversorgung, Einkünfte aus privater Vorsorge oder aus Vermögen). So verdeutlicht der Alterssicherungsbericht der Bundesregierung 2020 u. a., dass gerade Bezieher*innen von sehr niedrigen Renten im Durchschnitt über vergleichsweise hohe Gesamteinkommen im Alter verfügen. Niedrigere Renten bei Anpassungen systematisch besser zu stellen, ist auch vor diesem Hintergrund aus sozialpolitischen Gründen nicht sachgerecht und würde der Zielrichtung des Anliegens gerade nicht gerecht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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